EU-Richtlinie für fiverr, malt & Co.?

die EU-Gremien ringen um einen Entwurf zur Richtlinie zur Plattformarbeit. Deren Ziel ist nicht viel weniger als sozial verträgliche Regelungen für diejenigen Solo-Selbstständigen, die für Plattformen arbeiten bzw. über diese ihre Aufträge beziehen.

 

Wir hören es allenthalben, die Fahrer:innen von Lieferdiensten wie Wolt, Lieferando oder Getir, die Pflegekräfte bei betreut.de und anderen, Uberfahrer:innen und viele andere mehr teilen das gleiche oder zumindest ein ähnliches Schicksal: Sie sind vielfach selbstständig, beziehen ihre Aufträge überwiegend über Plattformen und dies zu zum Teil fragwürdigen Bedingungen, allem voran eine schlechte Bezahlung, die geradezu zwangsläufig eine unzureichende soziale Absicherung der Betroffenen mit sich bringt. Politisches Handeln scheint vonnöten.

 

Das Anliegen

Die Wellen rund um den nun abzustimmenden Entwurf schlagen seit mehr als einem Jahr hoch. Folgerichtig ist der Entwurf zunächst einmal vom EU-Parlament abgelehnt worden, auch und vor allem weil ausgerechnet Deutschland und Frankreich nicht dafür gestimmt haben. Für uns Grund genug, uns das Ganze genauer anzuschauen, zumal dies auch Plattformen für Designleistungen und die dort beschäftigten Designer:innen betreffen kann.

 

Grundsätzlich ist das Anliegen der EU aller Ehren wert und zu unterstützen, wenn es darum geht, miserable Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter:innen zu verbessern, die sich aus einer Zwangs- und Notlage heraus auf die schlechten Bedingungen der Plattformen einlassen, nämlich (schein-)selbstständige, prekär beschäftigte Subunternehmer zu sein und dies nur zu sein, weil die beauftragenden Plattformen Sozialabgaben umgehen wollen. Diesen Beschäftigten muss geholfen werden, und dafür ist ein Gesetzgeber da, sei es in Brüssel oder in Berlin.

 

 

Das Problem: (un)freiwillig (schein)selbstständig

 

Trotzdem müssen wir über das »Aber« an der Sache reden. Aus unserer Sicht gibt es zwei Makel, die negative Konsequenzen für Einzelunternehmer:innen haben können. Das ist zum einen die bereits seit einiger Zeit zu beobachtende Pauschalisierung selbstständiger Arbeit als prekäre Beschäftigung. Die bewusste und freiwillige Entscheidung für die Freiheit der selbstständigen Arbeit gerät im politischen Diskurs, Handeln und Entscheiden immer mehr aus dem Blick. Zugunsten der verallgemeinernden Feststellung, dass die Selbstständigkeit eine Notlösung und vorübergehender, weil unzulänglicher Ersatz für die Arbeit als Angestellte:r ist.

 

Zum anderen – und das ist der eigentliche Skandal – schafft die zu beschließende EU-Richtlinie nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit, und zwar für eben diese freiwillig Selbstständigen, die sich bewusst gegen das Angestelltendasein entschieden haben. Denn was nach langen Diskussionen ohne Einigung am Ende aus der Richtlinie herausgenommen wurde, sind klare, nachvollziehbare Kriterien zur Bewertung einer selbstständigen Tätigkeit: Ist sie echt oder nur Schein? Also exakt das, was den einen helfen würde, den Weg aus der prekären Beschäftigung zu finden, und den anderen, ihrer Selbstständigkeit im rechtssicheren Raum nachgehen zu können.

 

Chance vertan

 

Wir sind, zugegebenermaßen, ungläubig und enttäuscht über dieses Gebaren der EU. Denn um die Kriterien, echte von Scheinselbstständigkeit zu unterscheiden, wurde lange gerungen. Sie mangels Fähigkeit zur Einigung nun aus dem zu beschließenden Entwurf herauszunehmen und an die Mitgliedsstaaten zurückzudelegieren, ist faul und feige und vergrößert die auch in Deutschland bestehende Rechtsunsicherheit über den eigenen Status erheblich. Hat man Pech und arbeitet als Selbstständige:r in einem EU-Land mit strengen oder, schlimmer noch, schwammigen Kriterien, können sich potentielle Auftraggeber:innen ihre Auftragnehmer:innen künftig in einem Mitgliedsstaat mit weniger strengen und/oder schwammigen Regelungen suchen.

 

Gurke oder Designer:in?

Wir können nicht umhin, uns zu mokieren über die Vielfalt an Bestimmungen zu Form, Farbe, Geschmack, Größe, Krümmung etc. von EU-Gurken. Und auch wenn die hier verlinkte Norm aus dem Jahr 1988 in dieser Form nicht mehr vollständig existiert; man befand es mal für nötig, sie zu erlassen. Und so ganz sind die Regelungen auch noch nicht aus der Welt. Sie wurden dann auf nationaler Ebene aufgenommen und weitergeführt. Gemessen daran ist die Plattform-Richtlinie ein beschämender Ausdruck hilfloser EU-Bürokratie, der bestenfalls mal ein richtiges Anliegen hatte, von dem dank der Lobbyarbeit der Plattformbetreiber, die jegliches gesunde Maß verloren hatte,  einerseits und mutloser Konsensfähigkeit der EU-Gremien andererseits nicht viel Brauchbares für die Selbstständigen übrig geblieben ist.

 

Und nun?

Wir werden zusammen mit den Kolleg:innen in der BAGSV weiterhin im Gespräch bleiben mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die Auftraggeber:innen-Auftragnehmer:innen-Verhältnisse daraufhin überprüft, ob sie echt sind oder zum Schein existieren. Mit den Bundestagsabgeordneten und Mitgliedern des Bundestagsausschusses »Arbeit und Soziales«, mit den im Bundestag vertretenen Parteien, mit denen zu reden sich lohnt.

 

Und wir werden die irgendwann vielleicht doch einmal gefassten Beschlüsse des EU-Parlaments auf ihre Konsequenzen für Designplattformen überprüfen und dann hier darüber berichten.

 

Keine Gesprächsbeiträge

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