Mitgliedschaft und Beiträge

AGD-Mitglied werden

Bitte fülle den Antrag auf Mitgliedschaft online  aus und sende ihn an uns. Nach Eingang deines Abbuchungsauftrags erhältst die Beitragsquittung. Die Mitgliedsbeiträge sind als Berufsausgaben steuerlich voll absetzbar. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer.

Die AGD Mitgliedschaft ist eine personenbezogene Mitgliedschaft und steht Designern aller Designdisziplinen und Nationen offen. Eine Prüfung von Arbeiten oder Qualifikationen gibt es bei uns nicht. Denn nur, wer mit seinen Designleistungen ernsthaft Geld verdienen möchte, wird sich für eine Mitgliedschaft in der AGD interessieren. Diese Professionalität ist deine Qualifikation.

Mitgliedsbeiträge

Der AGD-Mitgliedsbeitrag beträgt 310 Euro pro Kalenderjahr.
Er wird bis zum 31. Januar jeden Jahres fällig und i.d.R. per Lastschrift abgebucht. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Eintritt kann jederzeit erfolgen.
Wenn der Eintritt im ersten Mitgliedsjahr zwischen 1. Juli und 31. Dezember liegt, reduziert sich der Beitragssatz auf 50% des zu zahlenden Beitrags.

Ermäßigungen sind möglich für

 

  • Berufsanfänger: 50% des Regelbeitrags im ersten Jahr ihrer Selbständigkeit
  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften: jeweils 50% des Regelbeitrags
  • Partner/-innen in Personen- oder Kapitalgesellschaften: jeweils 50% des Regelbeitrags
  • Studenten und Auszubildende der Design- und Medienberufe: bis zum 27. Lebensjahr 25% des Regelbeitrags, sofern keine ertragsreiche selbständige Tätigkeit im Bereich Design und Medien ausgeübt wird
  • Senioren/Rentner: Mitglieder, die das gesetzliche Rentenalter vollendet haben und nicht mehr im Erwerbsleben stehen, zahlen 25% des Regelbeitrags
  • Doppelmitgliedschaft: 80% des Regelbeitrags für Mitglieder von AFD (Alliance francaise des Designers), Design Austria, designerinnen forum, Forum Typografie, Texterverband oder VDID
  • Finanzielle Härtefälle: Mitglieder, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, können bei der Geschäftsstelle eine Reduzierung bzw. Stundung zukünftiger Mitgliedsbeiträge beantragen. Geschäftsführung und Vorstand sprechen sich fallweise ab.

 

Weitere Details siehe Satzung und Beitragsordnung

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