Der Vergütungstarifvertrag

Das Gute an einem Tarifvertrag ist, dass man sich sicher sein kann, dass beide Seiten entgegenkommend sein mussten – andersherum heißt das, dass die Interessen beider Seiten darin aufgenommen wurden. Der Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV Design) wurde 1977 erstmals ausgehandelt, unsere Partner auf der anderen Seite des Tisches sind die Inhaberinnen und Inhaber von erfolgreichen Designstudios. Also die Einkaufsprofis in Sachen Designleistungen.

 

Kein Wunder, dass sich auch in vielen Geschäftsbeziehungen auf dem freien Markt das VTV Design-Vergütungsmodell wieder findet. Es unterscheidet grundsätzlich:

 

  • Beratungsleistungen, wie Ideenworkshops oder Projektmanagement.
  • Kreative Arbeiten an einem konkreten Produkt, Medium, dem Signet – der Entwurf.
  • Nutzungsrechte am Entwurf für Sie, denn Sie wollen dieses Ergebnis normalerweise auch anwenden.
  • Zusätzliche Leistungen, die bis zur Anwendbarkeit noch anfallen.

 

Diese Unterteilung hat auch einen rechtlichen Hintergrund, denn hierzulande unterliegen Designprojekte drei verschiedenen Vertragsarten:

 

  • Der Werkvertrag für einen Entwurf – für eine fest vereinbarte Summe schafft die Designerin oder der Designer das gewünschte Werk. Der VTV Design enthält für 800 typische Entwurfsarbeiten in allen 9 Designfachbereichen Angaben für eine angemessene Vergütung (von – bis, je nach Komplexität anwendbar).

 

  • Der Lizenzvertrag für die Entwurfsnutzung – Gestaltungen sind entweder durch das Urheberrecht oder als (nicht-)eingetragenes Design geschützt. Je nach Umfang Ihrer Nutzung sollte die Lizenz dafür flexibel berechnet werden – auch wenn sie in den meisten Fällen in einer Summe mit dem Entwurf angeboten und abgerechnet wird. Wir finden, dass ein lokales Geschäft nicht denselben Nutzen aus einer guten Gestaltung ziehen kann, wie ein bundesweit oder international agierendes Unternehmen. Dafür haben wir im VTV den Nutzungsfaktor entwickelt, der aus 4 Teilfaktoren so flexibel wie möglich für Ihren tatsächlichen Bedarf addiert wird.

 

  • Dienstverträge für Beratungs- und zusätzliche Leistungen – hier wird die nachweislich geleistete Arbeitszeit vergütet, der Stundensatz kann variieren, je nachdem ob Beratungskompetenz oder handwerklich-technische Fähigkeiten gefragt sind. Im VTV Design haben wir mit dem SDSt für Leistungen des strategischen Designs 120,- EUR netto, für Leistungen des konzeptionellen und operativen Designs 105,- EUR netto vereinbart

 

Wenn Sie schnell komplette Projekte kalkulieren möchten, dann gibt’s dafür den VTV Design, die digitale Variante der Vergütungstarifvertrags.

10 Gesprächsbeiträge

  1. Johng234 |

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  2. AGD-Redaktion |

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