Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt doch

In den letzten Wochen haben wir zahlreiche Anfragen wegen der am 25.05.2018 wirksam werdenden DSGVO erhalten. Erste Hinweise, wie sich AGD-Mitglieder auf die ab Ende Mai 2018 zu beachtende DSGVO vorbereiten können, gibt es jetzt hier.

Natürlich hat das von den Medien aufgebaute Drohszenario von Bußgeldern in Millionenhöhe seinen Beitrag geleistet, die Diskussion gleich am Anfang zu verzerren. Auch wenn sich viele Fragen erst in den nächsten Monaten in der Rechtspraxis klären werden, kann man sich bei dieser Frage mit einer ersten Aussage vorwagen, dass die angekündigten 20 Mio € natürlich nur ein Maxi­mal­betrag (vgl. Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO: „… bis zu…“) sind und eigentlich gegen US-amerikanische Internetplattformen wie Facebook oder Google gerichtet sind. Eine Ausein­andersetzung mit dem Thema ist aber aus einem anderen Grund erforderlich, weil ein Verstoß gegen Datenschutzrecht auch eine Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nach sich ziehen und somit Abmahnanwälte auf den Plan rufen kann. Nicht zuletzt haben wir alle Datenschutz zu respektieren.

Ein bisschen BDSG, ein bisschen was neues

Das Phänomen bei der DSGVO ist, dass viele der dort geregelten Standards bereits in dem zuvor geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) galten – aber nicht besonders beachtet wurden. Neuerungen stellen dagegen das Doku­mentieren von Datenverarbeitungstätigkeiten dar, wo noch nicht eingeschätzt werden kann, ob dieses auch auf einzelne Designer Anwendung findet (vgl. Art 30 Abs. 5 DSGVO). Ungeklärt ist auch, inwieweit die DSGVO nun auch bei Personen­ab­bildungen gelten soll, was vor allem bei Fotos und Illustra­tio­nen zu beachten ist. Weil vor der Wirksamkeit der DSVGO natürlich noch keine Rechtsprechung entstehen kann, sind die kommen­den Entwicklungen in der Rechtspraxis zu beobachten.

Bis zum 25.05.2018 sollten die AGD-Mitglieder sich darauf konzentrieren, nicht Opfer einer kostenträchtigen Abmahnung zu werden. Weil die Fälle unterschiedlich liegen, kann die AGD-Geschäftsstelle keine allgemeinen Vorlagen zur Verfügung stellen. Bei einer ersten Recherche konnten wir Rechtsanwälte finden, die solche Services anbieten.

Informationen und Erfahrungen

Im Mitgliederbereich unserer Homepage gibt es zudem eine Gruppe, in der Informationen und Erfahrungen rund um den Datenschutz und die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO gesammelt und geteilt werden: https://agd.de/netzwerk/gruppen/datenschutz-dsgvo/ (Bitte als Mitglied einloggen, um die Seite aufrufen zu kännen)

Und sachkundige Hilfe bei Bedarf

Folgende Rechtsanwälte bieten eine Prüfung nach der DSGVO an.

Rechtsanwalt Fabian Braches
https://www.kanzlei-eins.com/#shadow
fabian.braches@kanzlei-eins.com

Rechtsanwalt Cornelius Matutis
https://anwalt-fuer-datenschutz.eu/datenschutz-pruefung/

Aus der Mitgliedschaft haben wir dankenswerterweise einen ersten Erfah­rungs­bericht von Phillip Hailperin erhalten, den AGD-Mitglieder nach vorherigem Login auf unserer Website hier lesen können. Auch wenn er die 20-Mio-Geld­buße in die Überschrift setzt, hält er es für die wichtigste Aufgabe, Abmahnungen nach dem UWG vorrangig abzuwenden. Deswegen ein lesenswerter Text, der einigen AGD-Mitgliedern hoffentlich einen Anreiz gibt, sich mit dem Thema zu beschäftigen und damit ihren Kunden die nötige Transparenz zu verschaffen.

Wir für unseren Teil danken Phillip für den aufschlussreichen Text.

>Link zur Handbuch-Seite zur DSGVO mit weiteren Infos

Text: Alexander Koch, AGD-Justiziar

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