Urheberrecht: AGD-Stellungnahme zum BMJV-Entwurf

Eine weitere Überarbeitung und im Sinne der Urheber Verbesserung des Urheberrechts und insbesondere des Urhebervertragsrechts ist schon seit geraumer Zeit auf politischer Ebene in der Diskussion. Dies hat unter anderem zum so genannten Kölner Entwurf geführt, über den wir seinerzeit berichtet und den wir kommentiert haben. Im Herbst 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nun ernst gemacht, einen Entwurf zur Novellierung des Gesetzes vorgestellt und zu Stellungnahmen eingeladen. Dem sind wir zusammen mit unserer Anwaltskanzlei KVLEGAL gern gefolgt.

Kernpunkte unserer Stellungnahme zum Urheberrecht

  • Die gesetzlichen Begriffe der angemessenen Vergütung und der fairen weiteren Beteiligung in den §§ 32, 32a UrhG müssen weiter konkretisiert werden.
  • Die Urheber müssen grundsätzlich an jeder Werknutzung beteiligt und „Total Buy-Out“-Rechteeinräumungen, die gerade im Bereich der Gebrauchskunst stark verbreitet sind, künftig – wo möglich – durch ein Rückrufsrecht zeitlich eingeschränkt werden.
  • Diese materiellrechtlichen Regelungen müssen durch ein Verbandsklagerecht ergänzt werden, um dadurch ihre effektive Durchsetzung zu ermöglichen.
  • Das Instrument Gemeinsamer Vergütungsregelungen (GVRs) muss gestärkt werden.

Urheberrecht ist Ausgleich und Konsens

Bei der Auseinandersetzung mit und Bewertung von Gesetzesvorhaben, die unmittelbare Auswirkungen auf die Designbranche haben, sind wir uns unserer Verantwortung als Interessensvertreter der Designer einerseits und als Vermittler zwischen den berechtigten Forderungen aller Beteiligten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken andererseits bewusst. Der Idee des Urheberrechts als Querschnitts- und Ausgleichsrecht Rechnung tragend geht es uns darum, eine konsensorientierte Lösung zu finden, die jedem der Beteiligten den nötigen Schutz und Handlungsspielraum gewährt, ohne den/die jeweils Anderen unbillig zu benachteiligen. Oder anders formuliert: Wir wollen keinen faulen Kompromiss. Die Stellungnahme im vollständigen Wortlaut kann hier eingesehen werden.

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