Unsere Antworten auf eure Fragen im Webinar »Den richtigen Nutzungsfaktor aushandeln« am 07.02.2024

Im letzten Webinar des zehnteiligen Kurses ging es um die Ermittlung des richtigen Nutzungsfaktors, den es braucht, um die angemessene Nutzungsvergütung zu ermitteln. Den Mitschnitt samt Webinarunterlagen gibt es hier: https://design.macht.business/dmb-k1-10-den-richtigen-nutzungsfaktor-aushandeln/

 

 

 

Einige wichtige Fragen blieben auch hier unbeantwortet, was wir in der folgenden kleinen FAQ beheben wollen:

Was tue ich, wenn ich bei der Angebotserstellung noch nicht weiß, ob der Nutzungsumfang mittel oder groß sein wird?

Dann kann es helfen, den Nutzungsumfang für einen kurzen Nutzungszeitraum auf einen Wert festzulegen. Nach Ablauf der Zeit schaut man gemeinsam mit dem Kunden/der Kundin auf das Projekt und ermittelt den Nutzungsumfang aufgrund der gewonnenen Erfahrungen neu.

 

Beim zweiten Buchcover hast du 2500 statt 1600 Euro angesetzt. Und gesagt das der Aufwand der Gestaltung einfacher wäre, weil man schon mit dem ersten Band im Thema ist. Richtig? Dann müsste doch die Werkvergütung geringer sein, bzw. würde das der Auftraggeber nicht auch so erwarten, dass die Werkvergütung geringer wäre?

Das ist sie in dem Rechenbeispiel auch,  1.600,– EUR für den 1. Band plus 900,– EUR für den 2. Band. Die Nutzungsvergütung fällt jedoch für beide Bände an, weil wir zu diesem Zeitpunkt wussten, dass es auch bei Band 1 nicht bei den ursprünglich vereinbarten 500 Exemplaren bleiben würde.

 

Wie ist es bei Webinaren? Also Nutzung von Designs/Illustrationen bei Webinaren?

Wir haben im Schnitt zwischen 100 und150 Teilnehmer. Die Aufzeichnungen sind zeitlich unbegrenzt verfügbar und werden durchschnittlich im Jahr ca. 50 mal abgerufen. D.h. geringer Nutzungsfaktor. Also Teilnehmerkreis abfragen und Dauer der Verfügbarkeit. (COL)

 

Kann man sich bei fanpageskarma und similarweb kostenlos anmelden, oder kostet das was?

Man kann bei beiden ein kostenloses Testabo für 7 oder 14 Tage abschließen. Für ein paar schnelle Suchen/Vergleiche reicht das aus. Danach wird es kostenpflichtig in Form eines Abonnements.

https://www.fanpagekarma.com/de/plans 

https://www.similarweb.com/corp/pricing/

 

Können wir noch den Unterschied zwischen dem Diensthonorar und der Werksvergütung erörtern?

Die Werksvergütung ist das Honorar, das wir für den Designentwurf und das Designkonzept erhalten. Dies ist auch die relevante Zahl für die Nutzungsvergütung, denn nur das Werkhonorar wird mit dem Nutzungsfaktor multipliziert, nicht die gesamte Vergütungssumme. Alle anderen zu erbringenden Leistungen – Zielbestimmung, Analyse, Recherche, Synthese, Umsetzung, Inbetriebnahme, Evaluation – werden mit dem Diensthonorar entgolten.

 

Gibt es das Modell nur in Deutschland? Unser Kunde aus dem europäischen Ausland hat z. B. »noch nie davon gehört, dass Nutzung berechnet wird«, ist aber seit Jahren für bekannte Marken Marketingleitung.

Nein, das Modell der Lizenzierung künstlerischer Werke ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern kommt weltweit zur Anwendung. Es kann nur durchaus möglich sein, dass die nutzungsbasierte Vergütung von Designleistungen nicht überall gleichermaßen üblich ist. In diesem Fall kann es sich lohnen, mit dem Satz »Du sollst bezahlen, was du nutzt – nicht mehr, aber auch nicht weniger« auf die Vorteile dieser Vergütungsform hinzuweisen.

 

Kann der Kunde verlangen, dass ich verhindere, dass KI (Chat GPT oder midjourney etc.) etwas nutzt, das für ihn geleistet und von ihm teuer in Nutzungsrechten bezahlt wurde?

Eine juristische Handhabe hat der Kunde wahrscheinlich eher nicht, aber seit Kurzem gibt es Nightshade – eine Software, mit deren Hilfe man künstlerische Werke, und damit auch Designs, für KIs vergiften kann: https://www.trendingtopics.eu/nightshade-software-vergiftet-bilder-gegen-missbrauch-durch-ai/ Vielleicht hilft das ja.

 

Wenn ich offene Daten für eine Verpackung an einen Kunden herrausgeben soll, der diese abändern möchte, wie hoch ist dann der Nutzungsfaktor, exklusiv, Europa , ca. 5 Jahre, sehr hohe Nutzung?

In diesem Fall ist es ratsam, den höchstmöglichen Nutzungsfaktor anzusetzen, denn es wird das Änderungsrecht eingeräumt. Das ist ein sehr umfangreiches Recht, bei dem eine  räumliche und/oder zeitliche Beschränkung noch sinnvoll erscheint. Die Verhandlungsbasis sollte der Nutzungsfaktor 6,0 sein. Am Ende sollte ein Betrag herauskommen, mit dem beide Seiten gut leben können.

 

Schwierig ist das Aushandeln mit Institutionen. Da stoße ich immer wieder auf Granit, muss die Nutzungsvergütung verstecken, sonst bekomme ich den Auftrag nicht. Wie verhandelt ihr da?

»Verstecken« kann eine Strategie sein. Sofern es nicht nur um die Abgabe eines Angebotes geht, sondern zuvor ein Briefinggespräch oder Ähnliches stattfindet, kann man auch den geplanten Nutzungsumfang herausfinden und das Honorar für Werk und Nutzung entsprechend kalkulieren und anbieten.

 

Kann ich Nutzungsrechte für ein Bild berechnen, wo ich das Bildkonzept gemacht habe, aber ein weiterer Dienstleister die finale Umsetzung (nach meiner Entwurfs-Vorlage) umgesetzt hat?

Exakt dafür berechnet man die Nutzungsrechte. Die Umsetzungsarbeit hingegen ist gar nicht relevant für die Ermittlung der angemessenen Nutzungsvergütung.

 

 

Und auch diesmal gibt es eine kleine Zugabe:

Ich fände es interessant, zu wissen, wie die AGD politisch aktiv ist. M.E. werden vor allem Solo-Selbstständige oft vergessen, bzw. haben wenig Vorteile im Gegensatz zu Arbeitnehmern oder Unternehmen. Ob das jetzt ein Webinar sein kann, wisst ihr natürlich am besten, aber ich fände einen Einblick super :) Vielen Dank, wie immer, für eure tolle Arbeit!
Ein Webinar ist dafür vielleicht wirklich nicht der geeignete Rahmen, aber hier können wir ein bisschen was aufschreiben. Im Jahr 2017 haben wir zusammen mit diversen anderen Selbstständigenverbänden die Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) gegründet. Sie setzt sich seitdem kontinuierlich und mit Nachdruck für die Interessen der Soloselbstständigen ein. Wir tragen zu Konsultationsverfahren der einschlägigen Ministerien bei, beteiligen uns an Gesprächsrunden mit Fachpolitikern aller demokratischen Bundestagsfraktionen, setzen uns mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen und auseinander oder kommentieren Gesetzesvorhaben wie die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit erst unlängst. Und wir stellen fest: Es ist zäh, und nicht selten sind wir frustriert. Denn deine Beobachtung ist schon richtig, die Selbstständigen erfahren nicht die Berücksichtigung, die sie erfahren sollten. Das ist vor allem dem aktuellen politischen Willen geschuldet. Das relevante Ministerium findet, dass alle Selbstständigen unfreiwillig selbstständig sind und sich nichts sehnlicher wünschen, endlich angestellt sein zu dürfen. Das Gerücht hält sich hartnäckig. Aber wir bleiben am Ball.

Wir danken euch für eure ungeteilte Aufmerksamkeit! Sofern ihr weitere Gedanken und Fragen dazu habt, schreibt sie gern in die Kommentare – AGD-Mitglieder können sich für eine individuelle Beratung bekanntlich jederzeit an uns wenden.

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