Ein kurzer Überblick der Gremiensitzungen am 15.12. bis 17.12.2016
Im Dezember hielt die VG Bild-Kunst (VGBK) ihre dritte Mitgliederversammlung des Jahres 2016 ab. Der dreitägige Sitzungsmarathon lässt sich nur punktuell wiedergegeben. Direkte Auswirkungen auf die AGD-Mitglieder werden vor allem die Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems und die Aufstellung eines komplett neuen Verteilungsplans haben.
Elektronische Abstimmung vor den Mitgliederversammlungen
Das Mitte 2016 verabschiedete Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) schreibt eine Teilnahme der Bild-Kunst-Mitglieder auf dem elektronischen Weg vor. Diese können nun die Mitgliederversammlungen per Life-Stream verfolgen und auf elektronischem Weg abstimmen. Weil der technische Anbieter nur eine vorangehende elektronische Abstimmung gewährleisten kann, können zukünftig in den Mitgliederversammlungen gestellte Anträge nicht mehr geändert werden. Die VGBK bedient sich des Kunstgriffs, die bislang an einem Tag stattfindenden Sitzungen der Berufsgruppen und der Mitgliederversammlung nun an unterschiedlichen Tagen abzuhalten. In diesem Jahr werden somit die Berufsgruppen im Mai und die Mitgliederversammlung Ende Juli tagen. Gerade weil die Urheber nicht die Berufsgruppenversammlungen beeinflussen können, empfehlen wir weiterhin die Übertragung der Stimmen auf den von der AGD gestellten Vertreter.
Eine Erhöhung der Transparenz ist nicht zu erwarten. Die wichtigen Diskussionen werden nämlich in den vorgezogenen Berufsgruppenversammlungen stattfinden, für die die elektronische Beteiligung der Mitglieder nicht vorgesehen ist. Die Verantwortlichen der Bild-Kunst handeln wider ihren Interessen, nämlich auf Druck der Aufsichtsbehörde und wegen der Gefahr, dass alle in der Zukunft gefassten Beschlüsse unwirksam sind. Soll heißen: Die VGBK wäre handlungsunfähig und könnte nicht einmal mehr Geld an ihre Mitglieder ausschütten.
Verteilungsplan ist wichtig
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Reform des Verteilungsplans. Eine tiefer gehende Diskussion über das nur wenige Tage vor den Sitzungen versandte 52seitige Papier war nicht zu erwarten. Neben einer zügigeren Ausschüttung, kann man nun leichter nachvollziehen, wie die VGBK die Gelder an Urheber verteilt (Den Verteilungsplan findet man hier: http://www.bildkunst.de/uploads/media/Verteilungsplan-Fassung-17-12-2016.pdf). Wesentliche Streitpunkte, wie etwa die gerechte Zuordnung zwischen der Berufsgruppe I (Kunst) und der Berufsgruppe II (Bild) oder zwischen journalistischen und nicht-journalistischen Urhebern, haben die Beteiligten auf die nächste reguläre Mitgliederversammlung vertagt. Die
Weitere Themen
Bei der Verleger- und Bildagenturausschüttung berichtete der Geschäftsführer, Dr. Urban Pappi, über die bereits Mitte September beschlossene Rückerstattung. Näheres wird sich erst nach dem 28.02.2017 herausstellen, weil sich noch nicht abschätzen lässt, ob die Verleger und Bildagenturen den Aufwand der Nachmeldungen tätigen werden. Bei der Gelegenheit der Hinweis an alle AGD-Mitglieder, dass sie nicht verpflichtet sind, ihre Ansprüche an Verleger und Bildagenturen abzutreten. Zudem akzeptiert die VGBK nur Abtretungen von Urhebern, die noch nicht Mitglied bei ihr sind.
Die eigentlich für Ende 2016 angekündigte Überarbeitung des für die Berufsgruppe I (Kunst) geltenden Tarifwerks (http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/tarife/tarife.html) haben die Verantwortlichen aus Kapazitätsgründen auf den im Frühling tagenden Verwaltungsrat verschoben. Falls AGD-Mitglieder künstlerische Werke nach dieser Tabelle berechnen, würden wir uns über Rückmeldungen freuen.
Alexander Koch, AGD-Justiziar