3 Tage VG Bild-Kunst im Dezember

Ein kurzer Überblick der Gremiensitzungen am 15.12. bis 17.12.2016

Im Dezember hielt die VG Bild-Kunst (VGBK) ihre dritte Mitglie­der­ver­samm­lung des Jahres 2016 ab. Der dreitägige Sitzungsmarathon lässt sich nur punktuell wie­der­ge­ge­ben. Direkte Auswirkungen auf die AGD-Mitglieder werden vor allem die Einführung eines elektronischen Ab­stimmungs­systems und die Aufstel­lung eines komplett neuen Ver­tei­lungs­plans haben.

Elektronische Abstimmung vor den Mitgliederversammlungen

Das Mitte 2016 verabschiedete Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) schreibt eine Teilnahme der Bild-Kunst-Mitglieder auf dem elektronischen Weg vor. Diese können nun die Mitgliederversammlungen per Life-Stream verfolgen und auf elektronischem Weg abstimmen. Weil der technische Anbieter nur eine voran­gehende elektronische Abstimmung gewährleisten kann, können zukünftig in den Mitgliederversammlungen gestellte Anträge nicht mehr geändert werden. Die VGBK bedient sich des Kunstgriffs, die bislang an einem Tag stattfindenden Sitzungen der Berufsgruppen und der Mitglieder­ver­samm­lung nun an unter­schied­lichen Tagen abzuhalten. In diesem Jahr werden somit die Berufsgruppen im Mai und die Mit­glie­der­versammlung Ende Juli tagen. Gerade weil die Urheber nicht die Berufsgruppenversammlungen beeinflussen können, empfehlen wir weiterhin die Übertragung der Stimmen auf den von der AGD gestellten Ver­tre­ter.

Eine Erhöhung der Transparenz ist nicht zu erwarten. Die wich­ti­gen Diskussionen werden nämlich in den vorgezogenen Berufsgruppen­ver­samm­lungen statt­fin­den, für die die elektronische Beteiligung der Mitglieder nicht vorgesehen ist. Die Verantwortlichen der Bild-Kunst handeln wider ihren Interessen, nämlich auf Druck der Aufsichtsbehörde und wegen der Gefahr, dass alle in der Zukunft ge­fass­ten Beschlüsse unwirksam sind. Soll heißen: Die VGBK wäre handlungs­un­fähig und könnte nicht einmal mehr Geld an ihre Mitglieder aus­schüt­ten.

Verteilungsplan ist wichtig

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Reform des Verteilungsplans. Eine tiefer gehende Diskussion über das nur wenige Tage vor den Sitzungen versandte 52seitige Papier war nicht zu erwarten. Neben einer zügigeren Ausschüttung, kann man nun leichter nachvollziehen, wie die VGBK die Gelder an Urheber verteilt (Den Verteilungsplan findet man hier: http://www.bildkunst.de/­uploads/­­media/­Verteilungsplan-Fassung-17-12-2016.­pdf). Wesentliche Streit­punk­te, wie etwa die gerechte Zuordnung zwi­schen der Berufsgruppe I (Kunst) und der Berufsgruppe II (Bild) oder zwi­schen jour­na­lis­tischen und nicht-jour­na­lis­tischen Urhebern, haben die Beteiligten auf die nächste reguläre Mitglie­der­ver­sammlung vertagt. Die

Weitere Themen

Bei der Verleger- und Bildagenturausschüttung berichtete der Ge­schäfts­führer, Dr. Urban Pappi, über die bereits Mitte September beschlossene Rück­er­stattung. Näheres wird sich erst nach dem 28.02.2017 herausstellen, weil sich noch nicht abschätzen lässt, ob die Verleger und Bildagenturen den Aufwand der Nach­mel­dungen tätigen werden. Bei der Gelegenheit der Hinweis an alle AGD-Mitglieder, dass sie nicht verpflichtet sind, ihre Ansprüche an Verleger und Bilda­gen­turen abzutreten. Zu­dem akzeptiert die VGBK nur Abtretungen von Ur­he­bern, die noch nicht Mit­glied bei ihr sind.

Die eigentlich für Ende 2016 angekündigte Überarbeitung des für die Berufs­grup­pe I (Kunst) geltenden Tarifwerks (http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/­tarife/­tarife.html) haben die Verantwortlichen aus Kapazitäts­grün­den auf den im Frühling tagenden Verwaltungsrat verschoben. Falls AGD-Mitglieder künstlerische Werke nach dieser Tabelle berechnen, würden wir uns über Rückmeldungen freu­en.

Alexander Koch, AGD-Justiziar

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