300 Euro Energiepauschale auch für (Solo-)Selbstständige!

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind inzwischen deutlich spürbar. Man sieht es an der Tankstelle, in den Supermärkten – und schon immer häufiger auch bei der Heizkostenabrechnung.

 

Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket in Höhe von 40 Millarden Euro verabschiedet, aus dem sich verschiedene Vergünstigungen ergeben sollen. Darunter zum Beispiel das bereits sehr bekannte 9-Euro-Ticket. Über ein Viertel des Geldes soll dabei für die Energiepreispauschale von 300 Euro anfallen.

 

 

Was ist die Energiepreispauschale?

 

Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt bekommen. Damit sollen den steigenden Energiekosten durch die Abschaltung des russischen Gases entgegengewirkt und die Bürger entlastet werden. Bis vor wenigen Wochen war nicht klar, ob diese Pauschale auch an Selbstständige ausgezahlt werden soll.

 

Ja, auch Selbstständige haben einen Anspruch auf die 300 Euro.

 

Bei Selbstständigen soll die Einkommenssteuervorauszahlung um den Betrag reduziert werden. Damit ist jedoch vermutlich erst im September zu rechnen.

 

Offene Fragen bleiben jedoch:

 

Sind die 300 Euro steuerpflichtiges Einkommen?

Sind die 300 Euro sozialversicherungspflichtig?

Was wenn ich keine Einkommensteuervorauszahlung leisten muss?

 

 

Mehr ausführliche Informationen zum Thema findet ihr beim VGSD e.V.: zur 300-Euro-Pauschale

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