KSK-Abgabesatz steigt 2023

Erstmals nach mehreren Jahren steigt der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wieder an. Ab 2023 beträgt er für Auftraggeber:innen 5,0% statt bisher 4,2%.

 

Auch wenn die Medien heute zu berichten wussten, dass die Inflationsrate im Juni überraschend gesunken ist, kennt die  Teuerungsrate aktuell nur eine Richtung, die nach oben. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales uns in einem Brief mitteilte, kann in diesem Umfeld zusammen mit ein paar anderen Bedingungen der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse nicht länger stabil gehalten werden.

Was heißt das?

Die weltweit einmalige Künstlersozialkasse regelt die soziale Absicherung selbstständiger Künstler:innen und Publizist:innen. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle, die die nötigen Voraussetzungen zur Mitgliedschaft erfüllen. Ihre Mitglieder werden bei der Zahlung der Beiträge zu allen wichtigen Sozialversicherungen (KV, RV und PV) abhängig Beschäftigten gleichgestellt und zahlen 50% der aufgrund ihres Einkommens fälligen Beiträge. Die anderen 50% werden von Auftraggebenden und vom Bund finanziert.

Die Höhe der fälligen Abgaben für die Auftraggebenden ergibt sich aus den in einem Geschäftsjahr gezahlten Honorare an Künstler:innen und Publizist:innen multipliziert mit dem so genannten Abgabesatz. Dieser ist in den vergangenen Jahren für die Auftraggebenden erfreulich niedrig gewesen und wird 2023 erstmals wieder steigen, nämlich von 4,2% auf 5,0%.

Warum ist das so?

In den Jahren 2020 bis 2022 gab es einen pandemiebedingten Entlastungszuschuss vom Staat, um die Unternehmen in dieser ohnehin schwierigen Zeit nicht zusätzlich zu belasten. 2023 erfüllt eigentlich alle Voraussetzungen dafür, dass es noch einmal einen solchen Entlastungszuschuss gibt. Den gibt es auch, aber er wird eine notwendige Erhöhung des Abgabesatzes nicht mehr vollständig kompensieren können:

  • Aufgrund des pandemiebedingten Geschäftsrückganges in der Kultur, bei den Veranstaltungen, im Gastgewerbe gibt es weniger Abgabepflichtige als in den Jahren zuvor
  • Die Zahl der Bezugsberechtigten von Zahlungen aus der Rentenversicherung (=Rentner) hingegen nimmt stetig zu
  • Durch den Krieg in der Ukraine braucht es allerorten Entlastungen, die vom Bund finanziert werden

Was ist zu tun?

Immer noch allzu viele Auftraggebende haben die Künstlersozialabgabe nicht regelmäßig auf dem Schirm. Ein angehobener Abgabesatz, der vom Steuerberater im Nebensatz erwähnt wird, kann zum Ärgernis werden. Daher sollten Designer:innen prüfen, inwiefern sie ihre Auftraggebenden frühzeitig und schonend auf diesen Umstand hinweisen wollen, um ein böses Erwachen mit ungerechtfertigten Schuldzuweisungen an sie zu verhindern. Dies kann in einem ohnehin stattfindenden Gespräch passieren oder in einem Einzeiler auf euren Angeboten. Gern stehen auch wir unseren Mitgliedern in der Beratung mit Tipps zur Verfügung.

Nicht zuletzt sei erwähnt, dass wir zusammen mit unseren Kolleg:innen im KSK-Beirat versucht haben, die Erhöhung abzuwenden. AGD-Mitglieder können sich im internen Bereich unserer Website (Login erforderlich) die Korrespondenz mit dem BMAS anschauen.

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