BG Druck und Papierverarbeitung

Foto des Vortrags

Am 19.03. wurde uns von Frau Grünling die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung vorgestellt. Für alle die dies verpasst haben, hat Frau Grünling die wichtigsten Themen nocheinmal aufgestellt:

Freiberufler meist ohne Netz und doppelten Boden
Soziale Absicherung für künstlerisch tätige Freiberufler

Unfälle passieren, auch im Job. Jeder Angestellte ist während seiner Arbeitszeit automatisch unfallversichert. Was jedoch passiert, wenn ich als Freiberufler auf dem Weg zu oder bei meiner Arbeit einen Unfall erleide und über kürzere oder längere Zeit meinen Beruf nicht ausüben kann? Wer kommt dann für meinen Verdienstausfall auf?

Leider versäumen viele Hochschulen und Steuerberater, angehende Selbständige auf die gesetzliche Unfallversicherung bei den Berufsgenossenschaften hinzuweisen. So sind viele Freiberufler aus Unwissenheit unterversichert und ein Arbeitsunfall kann schnell das Aus für die selbständige Existenz bedeuten.

Als Freiberufler, also auch als Künstler, kann ich mich bei den meisten Berufsgenossenschaften freiwillig versichern. Als freier Fotograf oder Grafikdesigner bin ich sogar dazu verpflichtet, meine berufliche Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung selbst abzusichern. Für andere Künstler sind die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft oder die Berufsgenossenschaft Elektrotechnik Textil Feinmechanik zuständig (siehe Tabelle). Und: Eine private Unfallversicherung entbindet nicht der Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

Wo jedoch vorschnell Pflicht und vermeidbare Kosten vermutet werden, dient die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer sozialen Absicherung!

Beispiel Verdienstausfall: Bin ich über eine Berufsgenossenschaft unfallversichert, erhalte ich vom ersten Tag meiner Arbeitsunfähigkeit an ein Verletztengeld. Werde ich durch einen Arbeitsunfall gar berufsunfähig, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente. Damit es garnicht erst soweit kommt, sorgt die BG nach einem Unfall für eine umfassende medizinische Betreuung mit dem Ziel einer optimalen und schnellen Genesung.

Aber auch ohne Pflicht ist das durchaus vernünftig: Die Berufsgenossenschaften halten jedem Vergleich mit privaten Unfallversicherungen stand: So bieten sie zum Beispiel hochqualifizierte Reha-Dienstleistungen. Die Haftungssumme ist unbegrenzt und es besteht kein Ausschluss gefährlicher Tätigkeiten.

Was aber kostet mich das?

Die Beiträge werden risikogerecht berechnet: Als Grafikdesigner bezahle ich bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung einen derzeitigen Jahresbeitrag von 72,47 EUR, als Fotograf 229,48 EUR. Dafür erhalte ich in beiden Fällen ein Verletztengeld von 42 EUR ab dem ersten Tag. Wer mehr will, kann mehr bekommen. Es gilt: mehr Beitrag – mehr Verletztengeld! Übe ich meine freiberufliche Tätigkeit im Ausland aus, ob durch Entsendung über einen Auftraggeber oder meine eigene freie künstlerische Arbeit, so erstreckt sich der Unfallversicherungsschutz auch auf das Ausland.

Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung
– Grafikdesigner
– Fotografen und Fotodesigner
– Bildberichterstatter
– Hersteller von Computersatz und Computerdruck

Verwaltungs-Berufsgenossenschaften
– alle anderen bildenden Künstler (z.B. Bildhauer, Maler) und Publizisten
– Musiker, Regisseure, Sänger, Schauspieler
– Schriftsteller, Stuntmen, Tänzer
– Web-Designer
– Fullservice-Werbeagenturen, Werbetexter, PR-Berater, Industrie-Designer
– Lehrkräfte
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
– Kameraleute und weitere Beteiligte an der
„Herstellung und Vorführung von Lichtbildstreifen“

Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?

Im Zweifelsfall entscheidet der wirtschaftliche Schwerpunkt über die Zugehörigket zu der zuständigen Berufsgenossenschaft. Lassen Sie sich beraten!

Wenn Sie sich also das nächste Mal fragen, was passiert, wenn Ihnen was passiert, besuchen Sie unsere Webseite www.bgdp.de oder rufen Sie an (0611) 131 – 499!

Astrid Grünling, Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung

Nachoben