Achtung: Verwirrung bei der KSK-Abbuchung

Gestern gab es bei einigen unserer Mitglieder große Verwirrung bezüglich einer Kontoabbuchung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Wir klären auf.

 

Was ist passiert?

Bei der Abbuchung der Beiträge für die Künstlersozialkasse (KSK) ist der Postbank ein Fehler unterlaufen. Beim Empfänger der Folgelastschrift wurde statt der KSK fälschlicherweise die Unfallversicherung Bund und Bahn angegeben. Auf der Website der KSK steht:

Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt im Auftrag des Bundes das Künstlersozialversicherungsgesetz durch. Die Künstlersozialkasse ist Teil dieser Trägerschaft.

Die Künstlersozialkasse gehört zwar organisatorisch zur Unfallkasse, besitzt aber ein eigenes Konto, auf dem das Geld verwaltet wird und auf dem die Beiträge angekommen sind.

 

Ist das Geld jetzt auf dem falschen Konto?

Nein, das Geld ist auf dem Konto der KSK gelandet. Wie ihr vielleicht gesehen habt, stimmen Kontonummer und Bankleitzahl weiterhin mit den anderen Lastschriften überein. Nur der Kontoinhaber wurde fälschlicherweise anders angegeben.

Muss ich aktiv werden?

Da es sich nur um einen formellen Fehler handelt und nicht das Geld auf ein falsches Konto überwiesen wurde, kann die Situation zwar verwirrend sein, aber es bedarf keiner weiteren Handlungen. Der Lastschrift muss nicht widersprochen werden, und ihr müsst euch nicht bei der KSK melden.

 

Ich habe der Lastschrift bereits widersprochen. Was nun?

In diesem Fall bittet die KSK darum, das Geld im besten Fall bis zum 13.07. selbst zu überweisen. So würden keine weiteren Gebühren anfallen, und der Künstlersozialkasse bliebe eine Menge Arbeit erspart. Zu überweisen ist der Beitrag an folgendes Konto:

 

Hamburger Sparkasse

IBAN: DE18 2005 0550 1280 1233 55 BIC: HASPDEHHXXX

Postbank AG

IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03 BIC: PBNKDEFF

 

Bitte achtet auf die korrekte IBAN. Falls nach Eingabe der IBAN bei der Überweisung als Zahlungsempfänger die UVB angezeigt wird, ist dies korrekt. Solltet ihr den Zahlungsempfänger frei eintragen können, könnt ihr sowohl die UVB als auch die Künstlersozialkasse angeben.

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