Corona Neustarthilfe 2022 kann jetzt beantragt werden

Seit dem 14. Januar kann für die ersten drei Monate 2022 die neustarthilfe beantragt werden. Wie hoch diese ausfällt, wie man sie beantragen kann und was es zu beachten gilt, erfahrt ihr hier.

 

Zur Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind. Je nach Höhe des Umsatzausfalls stehen Soloselbstständigen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms.

 

Wer aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitiert, für den ist die Neustarthilfe eine echte Alternative. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

 

 

Die Beantragung

Aktuell ist die Beantragung der Neustarthilfe für natürliche Personen möglich. Den Direktantrag findet ihr hier: zum Direktantrag.

 

Ab Februar können die Anträge auch über prüfende Dritte gestellt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

 

 

Die Endabrechnung

Nach Ablauf des Förderzeitraums müssen Direktantragstellende der Neustarthilfe 2022  bis spätestens 30. Juni 2022 eine Endabrechnung erstellen.

 

Die Frist für Endabrechnungen für Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, läuft bis zum 31. Dezember 2022. Die Eckdaten werden denen der Endabrechnung der Neustarthilfe entsprechen.

 

 

weitere aktuelle Hilfen

Neben der Neustarthilfe 2022 können aktuell noch die Überbrückungshilfe IV, die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus für das zweite Halbjahr 2021 rückwirkend beantragt werden. Alle Informationen dazu findet ihr unter den entsprechenden Links im Text.

 

Mehr Informationen?

Hier findet ihr wie gewohnt noch ein paar Links zu Seiten, die euch weiterhelfen können:

 

Zu den Hilfen:

zur Neustarthilfe 2022 (Förderzeitraum: Januar bis März 2022, Antragsfrist: 31. März 2022)

zur Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum: Juli bis September 2021, Antragsfrist: 31. März 2022)

zur Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum: Januar bis März 2022, Antragsfrist: 30. April 2022)

zur Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum: Juli bis Dezember 2021, Antragsfrist: 31. März 2022)

 

Allgemeines:

ISDV e.V. (Neustrathilfe-Rechner, FAQ, Direktantrag)

BMWK und BMF (Übersicht über alle Hilfen)

Steuerbüro Deubner (Umfangreiche Informationen zur Neustarthilfe 2022)

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