Drei Fragen, die uns ein Professor der Hochschule Mannheim für seinen Vortrag auf der „International Trademark Conference at OHIM – Office for Harmonization in the Internal Market“ unlängst zum Thema Designvergütung nach dem VTV und TTIP stellte, und drei Antworten von AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb darauf:
a1) von der Designdisziplin: Die Einräumung von Nutzungsrechten/Lizenzierung ist im Produkt- oder Fotodesign üblicher und damit weniger diskutabel als zum Beispiel im Grafikdesign.
a2) von der erbrachten Leistung: Nutzungsrechte an Fotografien sind Standard, ein speziell beauftragtes, maßgeschneidertes, bestenfalls ko-kreativ entwickeltes Corporate Design zur unter Umständen eingeschränkten Nutzung zu überlassen, ist schwer vermittelbar.
a3) vom Kunden: Für Verlage, Designagenturen u. Ä. ist der Umgang mit Nutzungsrechten Alltag. Entsprechend gering ist der Diskussionsbedarf.
Meine Frage: Haben Sie zu diesem Themenfeld Erkenntnisse bzw. eine AGD–Haltung?
2. Eine solche Beteiligung bedeutet Verzicht auf unmittelbare Einnahmen und damit Liquidität. Das muss in die Geschäftsplanung des Designers passen.
3. Eine solche Beteiligung setzt grundsätzlich eine gewisse Risikobereitschaft voraus. Die muss erst einmal vorhanden sein.
4. Sie bietet sich auch nur für solche Designprojekte an, die einen großen Bezug zur Marke, Strategie und Entwicklung des Unternehmens haben, also Projekte des strategischen Designs.
Wo sind die Schmerzpunkte?
Wie lauten die Forderungen?
– Sie sind keine Handelsverträge alten Zuschnitts mehr, in denen Zölle beschlossen werden; sie befinden darüber, welche Daten wo wie lange gespeichert werden, sie legen die Lebensdauer von Patenten fest, sie legen (neuartige) juristische Mittel fest, von denen kein Mensch weiß, welchen positiven Beitrag sie zum Gemeinwohl und zum Rechtsstaat leisten. In diesem wunderbaren Artikel in der ZEIT finden Sie den nachdenklich stimmenden Satz: „(I)n den neuen Verträgen stimmt das Kleingedruckte nicht. Sie beschränken die Freiheit der Gesellschaften zu stark – vor allem die Freiheit, Fehler zu machen und sie dann zu korrigieren.“