… auf die am häufigsten gestellten Fragen, mit denen Unternehmen und Verbände auf uns zukommen.
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„Jeder Designer sollte – frei nach einer Losung der französischen Revolution – ein Huhn in seiner Suppe haben können. Dafür tritt mein Verband ein. Deshalb bin ich Mitglied. Seit mehr als 25 Jahren.“
In einer selbstbewussten Stellungnahme bezieht der Deutsche Designtag Position zu den geplanten Honoraruntergrenzen für Künstler:innen, die von Einrichtungen der öffentlichen Hand beauftragt werden. Denn hier geht es um nicht viel weniger als die Abschaffung ausbeuterischer Verhältnisse für selbstständige Kreative, wenn sie für öffentliche Auftraggeber:innen arbeiten. Welche Honoraruntergrenze der Deutsche Designtag empfiehlt und warum und was das mit unserem VTV Design zu tun hat, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Betrag unten rechts, 14 Tage netto …? Da geht mehr.
Wer sein Geld noch immer ausschließlich mit einer Honorarrechnung nach getaner Arbeit verdient, lässt viele Einkommensmöglichkeiten liegen. Denn es gibt andere Optionen – erfolgsorientierte Umsatzbeteiligung, passive Einkommen wie die VG Bild-Kunst, Lizenzen, Nutzungsrechte oder Tantiemen. Es gibt viele Möglichkeiten, Vergütung für Design zu erhalten, die man dauerhaft gut planen kann, und die Zeiten der bösen Überraschungen beim Blick in die Bücher sind Geschichte.
In diesen Tagen sollen die EU-Gremien über den Entwurf der Richtlinie zur Plattformarbeit entscheiden. Die Wellen rund um den nun abzustimmenden Entwurf schlagen seit mehr als einem Jahr hoch. Für uns Grund genug, uns das Ganze genauer anzuschauen, zumal dies auch Plattformen für Designleistungen und die dort beschäftigten Designer:innen betreffen kann.
Als ein (jetzt ehemaliger) Kunde die offene Datei für eigene Weiternutzung haben wollte, ohne sie zu bezahlen habe ich zurückgeschrieben:
„Die erworbene Gestaltung ist wie eine Transportleistung, die Sie auch bezahlen. Wollen Sie dazu das Fahrzeug erwerben, das gefahren, ist kostet das ebenfalls Geld.”