Designrecht im Wandel: große Ziele, konkrete Folgen
Der Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, Designschutz leichter nutzbar, effizienter und zeitgemäßer zu gestalten – insbesondere mit Blick auf digitale, bewegte und nicht-physische Designs. Gleichzeitig werden Schutzumfang und Durchsetzung erweitert, etwa im Hinblick auf 3D-Druck, digitale Vorstufen und den internationalen Warenverkehr.
Aus Sicht der AGD sind viele der vorgesehenen Änderungen zwar redaktioneller oder systematischer Natur. Inhaltlich wirklich relevant sind jedoch jene Punkte, die sich unmittelbar auf die Anmeldepraxis, den Schutz kreativer Leistungen und die gesellschaftliche Balance des Designrechts auswirken.
Was aus Sicht der AGD besonders wichtig ist
1. Digitale und animierte Designs
Künftig sollen Designs ausdrücklich auch statisch, dynamisch oder animiert wiedergegeben werden können. Das ist ein wichtiger Schritt für zeitgenössische Gestaltung – etwa bei Interfaces, Motion Design oder hybriden Produkten. Entscheidend ist jedoch, dass neue formale Anforderungen nicht zu technischen oder finanziellen Hürden werden, insbesondere für Einzel-Designer:innen und kleinere Studios.
2. Neue Darstellungsregeln und grafische Disclaimer
Die geplanten Vorgaben zur Wiedergabe (u. a. neutraler Hintergrund, Konsistenz über alle Ansichten hinweg, grafische Schutzbeschränkungen) schaffen zwar mehr Rechtssicherheit, bergen aber auch das Risiko von „Formfallen“. Die AGD plädiert daher für klare Leitlinien, Beispiele und faire Heilungsmöglichkeiten bei rein technischen Fehlern.
3. Stärkung der Durchsetzung im digitalen Umfeld
Dass künftig auch 3D-Druck-Vorstufen wie Dateien oder Software erfasst werden, ist ein wichtiger Schritt gegen Designpiraterie. Gleiches gilt für das neue Vorgehen gegen sogenannte Transitware im internationalen Warenverkehr.
4. Gesellschaftliche Balance: Kritik, Parodie und Reparatur
Positiv bewertet die AGD die ausdrückliche Schranke für Kommentar, Kritik und Parodie – sie ist zentral für Meinungs- und Kunstfreiheit. Auch die Anpassung der Reparaturklausel kann zur Nachhaltigkeit beitragen, muss jedoch durch Transparenzpflichten und wirksame Marktaufsicht flankiert werden, um Irreführung zu vermeiden.
AGD: Modernisierung ja – aber praxistauglich und fair
Die AGD unterstützt die Modernisierung des Designrechts ausdrücklich. Entscheidend ist aus ihrer Sicht jedoch, dass die Reform den Zugang zum Designschutz tatsächlich erleichtert, statt ihn durch neue formale Hürden unbeabsichtigt zu erschweren. Designrecht betrifft nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern prägt auch Kultur, Öffentlichkeit und nachhaltige Produktkreisläufe.
Die vollständige Stellungnahme der AGD wurde fristgerecht eingereicht und fließt in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein, das auf europäischer Ebene durch die Europäische Union und insbesondere die Europäische Kommission angestoßen wurde.
PDF: Stellungnahme der AGD zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts (DesignRModG)
