Green Claims ab September 2026: Was Designer:innen jetzt wissen müssen

„Nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss ab dem 27. September 2026 genauer hinschauen. Die neuen Regeln gegen Greenwashing betreffen nicht nur Unternehmen, die Produkte verkaufen. Sie sind auch für selbstständige Designer:innen relevant – bei der eigenen Positionierung ebenso wie bei der Gestaltung von Websites, Verpackungen, Kampagnen oder Geschäftsberichten für Kund:innen. Die gute Nachricht: Eine Zertifizierungspflicht für Designleistungen gibt es nicht.

Am 27. September 2026 werden in Deutschland die neuen Regeln der europäischen EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“ anwendbar. Deutschland hat sie im Februar 2026 unter anderem durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Ziel ist, Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. Nachhaltigkeitskommunikation wird damit nicht verboten. Aber pauschale Versprechen werden schwieriger – und konkrete, nachvollziehbare Aussagen wichtiger.

Was ändert sich?

Die neuen Regeln betreffen vor allem geschäftliche Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen. Besonders wichtig sind:

  • Allgemeine Umweltbehauptungen werden eingeschränkt. Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht einfach für sich stehen, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Wird dagegen direkt auf demselben Medium klar und hervorgehoben erklärt, worin der Umweltvorteil konkret besteht, kann die Aussage anders zu beurteilen sein.
  • Pauschale Aussagen über das Ganze dürfen nicht auf einem Detail beruhen. Besteht beispielsweise nur die Verpackung aus Recyclingmaterial, darf die Gestaltung nicht den Eindruck erwecken, das komplette Produkt bestehe daraus.
  • Nachhaltigkeitssiegel brauchen eine belastbare Grundlage. Ein ökologisches oder soziales Gütesiegel darf grundsätzlich nur verwendet werden, wenn es auf einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde. Selbst erfundene „Green“, „Eco“ oder „Fair“-Badges können deshalb problematisch sein.
  • „Klimaneutral“ durch bloße Kompensation wird für Produkte und Dienstleistungen zum Problem.Aussagen, nach denen ein Produkt oder eine Dienstleistung aufgrund von CO₂-Kompensation klimaneutral, emissionsreduziert oder klimapositiv sei, gehören künftig zu den ausdrücklich verbotenen Praktiken.
  • Auch Zukunftsversprechen werden strenger. Wer mit einer künftigen Umweltleistung wirbt, braucht klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen, messbare und terminierte Ziele, einen realistischen Umsetzungsplan und eine regelmäßige unabhängige externe Überprüfung.

Begriffe wie „nachhaltig“ oder „verantwortungsbewusst“ sind besonders heikel: Sie können neben ökologischen auch soziale Eigenschaften suggerieren und sind damit noch umfassender als ein reiner Umweltclaim. Auch irreführende Aussagen über soziale Merkmale eines Produkts oder Unternehmens – beispielsweise über faire Produktionsbedingungen – fallen unter das Wettbewerbsrecht.

Muss ich mich als „nachhaltige:r Designer:in“ zertifizieren lassen?

Nein. Eine allgemeine Zertifizierungspflicht für Designer:innen, Designbüros oder Agenturdienstleistungen gibt es nicht. Das ist insbesondere für Solo-Selbstständige wichtig. Niemand muss nur wegen EmpCo ein Umweltmanagementsystem einführen oder eine ISO-Zertifizierung bezahlen. Wer bisher allerdings mit einer pauschalen Selbstbeschreibung wie „nachhaltige Designagentur“ oder „grünes Designstudio“ wirbt, sollte die eigene Kommunikation überprüfen. Häufig ist es sinnvoller, die eigene Tätigkeit oder konkrete Maßnahmen zu beschreiben:

  • „Design und Beratung mit Schwerpunkt Nachhaltigkeitskommunikation“
  • „Wir beraten Unternehmen bei der verständlichen Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsmaßnahmen.“
  • „Unsere Geschäftsdrucksachen werden auf Recyclingpapier mit dem Blauen Engel produziert.“
  • „Für Geschäftsreisen nutzen wir vorrangig die Bahn.“

Der Grundgedanke ist einfach: Nicht möglichst groß behaupten, sondern möglichst konkret sagen, was tatsächlich getan wird.

Zertifizierungen wie ISO 14001 oder das europäische Umweltmanagementsystem EMAS können sinnvoll sein, wenn das eigene Umweltmanagement systematisch aufgebaut und extern geprüft werden soll oder Auftraggeber dies verlangen. Sie sind aber freiwillig und kein automatischer Freibrief für jede Aussage wie „wir sind nachhaltig“. Wer eine Zertifizierung erwägt, sollte bei ISO-Managementsystemen auf akkreditierte Zertifizierungsstellen achten; die DAkkS führt dafür eine offizielle Datenbank. Für EMAS gibt es ein Register zugelassener Umweltgutachter:innen.

Für Soloselbstständige: lieber ein kleiner Prozess als ein großes Handbuch

Für die meisten selbstständigen Designer:innen dürfte ein schlankes Vorgehen ausreichen:

  • eigene Website, Social-Media-Profile, Präsentationen und Angebotsunterlagen nach Nachhaltigkeitsclaims durchsuchen;
  • für jede konkrete Aussage einen Beleg ablegen;
  • festhalten, worauf sich die Aussage genau bezieht;
  • selbst gestaltete Siegel oder Gütezeichen vermeiden;
  • Aussagen mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen überprüfen.

Ein einfaches Claim-Register in einer Tabelle kann dafür vollkommen genügen: Claim, Medium, Geltungsbereich, Beleg, Datum und nächster Prüftermin. Eine generelle neue Beweislastumkehr für jeden Nachhaltigkeitsclaim enthält EmpCo übrigens nicht. Für die praktische Arbeit empfiehlt sich trotzdem eine einfache Regel: Erst der Beleg, dann der Claim.

Green Claims sind auch eine Designfrage

Für Designer:innen besonders relevant: Eine Umweltaussage entsteht nicht ausschließlich durch Text. Die Richtlinie erfasst ausdrücklich auch Bilder, grafische Elemente, Symbole, Produkt- und Markennamen; selbst die Kombination von Bildsprache und Gestaltung kann einen Umwelteindruck erzeugen. Damit wird Nachhaltigkeitskommunikation noch stärker zur gemeinsamen Aufgabe von Auftraggeber:in, Texter:in und Designer:in. Vor der Gestaltung einer entsprechenden Kommunikation sollten Designer:innen deshalb:

  • nach dem Beleg fragen: Welche Daten, Zertifikate oder Prüfberichte tragen die Aussage?
  • den Geltungsbereich klären: Geht es um das Produkt, die Verpackung, den Produktionsprozess oder das Unternehmen?
  • Claims und Belege zusammen denken: Eine notwendige Konkretisierung sollte nicht irgendwo im Kleingedruckten oder drei Klicks entfernt versteckt werden.
  • Siegel prüfen: Wer hat es vergeben, und darf die Kundin oder der Kunde es tatsächlich verwenden?
  • keine Wirkung hinzu-designen: Gestaltung sollte einen belegten Umweltvorteil nicht größer erscheinen lassen, als er ist.
  • Freigaben dokumentieren: Kund:innen sollten die sachliche Richtigkeit und die zugrunde gelegten Daten ausdrücklich bestätigen.

Gerade bei umfassenden Claims, größeren Kampagnen oder unklaren Nachweisen sollte eine wettbewerbsrechtliche Prüfung eingeplant werden. Die ist dann aber nicht die Aufgabe von Designer:innen.

Keine Angst vor Nachhaltigkeitskommunikation

EmpCo ist kein Verbot nachhaltiger Positionierung. Im Gegenteil: Für Designer:innen, die seit Jahren ernsthaft an besseren Prozessen, Materialien und Kommunikationsformen arbeiten, kann die neue Regelung sogar hilfreich sein. Denn konkrete und transparente Kommunikation gewinnt gegenüber austauschbarem „Green“-Branding an Wert. Die vielleicht wichtigste Arbeitsregel ab September lautet deshalb:

So konkret wie möglich kommunizieren – und nur so viel versprechen, wie sich auch belegen lässt.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mich ab September noch „nachhaltige:r Designer:in“ nennen?

Nicht pauschal empfehlen würden wir eine solche Formulierung als werbliche Selbstbeschreibung. „Nachhaltig“ kann sehr weit verstanden werden und ökologische ebenso wie soziale Aspekte umfassen. Besser ist es, das eigene Tätigkeitsfeld oder konkrete, belegbare Maßnahmen zu benennen.

Brauche ich dafür ein Nachhaltigkeitszertifikat?

Nein. Für Designleistungen gibt es keine allgemeine Zertifizierungspflicht. ISO 14001 oder EMAS können freiwillig sinnvoll sein, sind aber nicht Voraussetzung dafür, konkrete Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu kommunizieren.

Darf ich ein eigenes „Green Design“-Logo verwenden?

Ein normales Gestaltungselement ist nicht automatisch ein Gütesiegel. Sobald ein Badge, Zeichen oder Logo jedoch wie eine unabhängige ökologische oder soziale Auszeichnung wirkt, wird es riskant. Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig grundsätzlich auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt sein.

Muss für jeden Green Claim ein Zertifikat vorliegen?

Nein. Auch andere belastbare Nachweise können für konkrete Tatsachenbehauptungen relevant sein – etwa technische Daten, Rechnungen, Prüfberichte oder nachvollziehbare Berechnungen. Entscheidend ist, dass die konkrete Aussage richtig, überprüfbar und nicht weitergehend ist als der Nachweis.

Was mache ich, wenn mein:e Kund:in „klimaneutral“ auf die Verpackung schreiben möchte?

Nicht einfach gestalten. Zuerst muss geklärt werden, worauf die Behauptung beruht. Eine produkt- oder dienstleistungsbezogene Behauptung einer neutralen, reduzierten oder positiven Klimawirkung, die auf Treibhausgaskompensation basiert, ist ab 27. September 2026 ausdrücklich verboten.

Muss ich als Designer:in die Nachhaltigkeitsdaten meiner Kund:innen selbst prüfen?

Designer:innen müssen nicht zu Umweltgutachter:innen werden. Sinnvoll ist aber ein klarer Prozess: Nachweise anfordern, Geltungsbereich klären, sachliche Angaben durch die Kund:innen freigeben lassen und bei erkennbar problematischen Claims nicht einfach darüber hinweg gestalten.

Gelten die Regeln nur für Texte?

Nein. Umweltbotschaften können auch durch Bilder, Symbole, Marken- oder Produktnamen und die gesamte visuelle Aufmachung entstehen. Gerade deshalb betrifft das Thema Designer unmittelbar.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Die neuen Regeln werden ab 27. September 2026 angewendet. Für bereits vor diesem Datum produzierte oder in Verkehr gebrachte Waren und Verpackungen haben die europäischen Verbraucherschutzbehörden eine verhältnismäßige Behandlung sogenannter Altbestände vereinbart. Für laufende Websites, Onlinewerbung oder neu ausgespielte Kommunikationsmittel sollte man sich darauf jedoch nicht verlassen.

Ist EmpCo dasselbe wie die „Green Claims Directive“?

Nein. Das wird häufig verwechselt. EmpCo, also die Richtlinie (EU) 2024/825, ist beschlossen und in Deutschland umgesetzt. Die separate Green Claims Directive ist Stand September 2026 dagegen noch nicht verabschiedet; das europäische Gesetzgebungsverfahren ist weiterhin offen.

Kann die AGD helfen?

AGD-Mitglieder finden in ihrem Nutzerkonto eine Checkliste, die unterstützen kann, wichtige Dinge, die jetzt und künftig getan werden müssen, nicht zu vergessen.

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