Rentenpläne und Reformpaket der Bundesregierung: Was jetzt für selbstständige Designer:innen wichtig wird

Vor wenigen Tagen haben wir erläutert, was die Empfehlungen der Alterssicherungskommission für selbstständige Designer:innen bedeuten könnten. Nun hat die Bundesregierung angekündigt, die Empfehlungen noch in diesem Jahr in einem Gesetzespaket umzusetzen.

Damit ist die Rentenreform einen entscheidenden Schritt näher gerückt. Verändert hat sich aber zunächst noch nichts: Es gibt weder einen Stichtag für eine neue Versicherungspflicht noch konkrete Regeln für Beiträge, Opt-out oder Übergänge. Gerade deshalb lohnt jetzt der genaue Blick darauf, wo Selbstständige besonders aufmerksam bleiben müssen.

Aus Empfehlungen soll Gesetz werden

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Kommission bis Ende 2026 im Bundestag verabschieden. Dazu gehören die geplante gesetzliche Kapitalrente, die weitere Entwicklung des Renteneintrittsalters und die Einbeziehung bislang nicht obligatorisch abgesicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung.

Für bereits bestehende Selbstständigkeiten soll nach den Empfehlungen ein voraussetzungsloses Herausoptieren möglich sein. Wer künftig neu gründet und nicht bereits über die KSK, ein Versorgungswerk oder ein anderes obligatorisches System abgesichert ist, soll dagegen grundsätzlich ohne Wahlrecht gesetzlich rentenversichert werden.

Entscheidend wird sein, wie der Gesetzgeber zwischen bestehenden und künftig aufgenommenen Selbstständigkeiten unterscheidet. Wer bereits selbstständig arbeitet, sollte deshalb Unterlagen, die den Beginn und die Kontinuität der Tätigkeit belegen, gut aufbewahren: etwa Steuerbescheide, Rechnungen, Verträge oder die steuerliche Erfassung als Freiberufler:in beziehungsweise Gewerbetreibende:r.

KSK: Die Kapitalrente darf nicht zur Zusatzlast werden

Für KSK-Versicherte bleibt der Grundsatz: Sie sind bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Eine neue Versicherungspflicht kann sie deshalb nicht noch einmal erfassen.

Offen ist aber weiterhin, wie die geplante gesetzliche Kapitalrente in die KSK integriert werden soll. Bei Beschäftigten ist ein zusätzlicher Beitrag von zwei Prozent vorgesehen, der hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen finanziert wird. Für KSK-Versicherte muss diese Parität ebenfalls gelten.

Die KSK darf nicht dadurch geschwächt werden, dass Kreative künftig neben ihrem eigenen Anteil auch den Teil tragen sollen, der bei Beschäftigten vom Arbeitgeber übernommen wird. Die Finanzierung über Künstlersozialabgabe und Bundesanteil muss deshalb ausdrücklich mitgedacht und dauerhaft gesichert werden.

Für Selbstständige außerhalb der KSK zählt die Beitragsfrage

Besonders kritisch wird die geplante Rentenversicherungspflicht für Designer:innen, die außerhalb der KSK arbeiten. Die Kommission schlägt einen Regelbeitrag vor, alternativ soll eine einkommensabhängige Bemessung möglich sein. Für erstmalige Gründungen ist eine dreijährige Phase mit halbem Regelbeitrag vorgesehen.

Das klingt zunächst nach Entlastung. Es kann aber zu einer neuen Abgabenklippe führen: Wer in den ersten Jahren nur geringe oder stark schwankende Gewinne erzielt, darf nicht ab dem vierten Jahr mit Beiträgen belastet werden, die wirtschaftlich kaum tragbar sind.

Eine faire Lösung muss sich deshalb tatsächlich am verfügbaren Einkommen orientieren – und nicht an einer Bemessungsgrundlage, die Selbstständige gegenüber Beschäftigten strukturell benachteiligt. Ebenso muss klar sein, wie die zusätzliche Kapitalrente finanziert wird. Selbstständige ohne Arbeitgeber dürfen nicht dauerhaft den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil allein tragen müssen.

Minijobs: Noch keine Klarheit

Für viele selbstständige Kreative ist ein angestellter Nebenjob kein Luxus, sondern ein Weg, schwankende Honorare abzufedern und in projektärmeren Zeiten Planungssicherheit zu gewinnen. Daher ist die Zukunft der Minijobs für uns relevant.

Die Rentenkommission hatte vorgeschlagen, Minijobs ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren Sonderstatus aufzugeben. Im neuen Regierungspaket wird zunächst nur der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben. Die weitergehende renten- und sozialversicherungsrechtliche Gestaltung soll erst im Herbst geklärt werden.

Das ist ein offener Punkt. Höhere Kosten für Arbeitgeber:innen können dazu führen, dass Minijobs weniger attraktiv werden oder seltener angeboten werden. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, die Rentenansprüche von Minijobber:innen zu verbessern, ohne eine Beschäftigungsform zu verdrängen, mit der Kreative ihre Selbstständigkeit absichern.

Wer einen Minijob neben der Selbstständigkeit hat, muss jetzt nichts ändern. Sinnvoll ist aber, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten – insbesondere die Frage, ob das bisher mögliche Opt-out aus der Rentenversicherung künftig entfällt.

Steuerentlastung: hilfreich – aber kein Ausgleich für neue Sozialabgaben

Zum 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung zudem eine Einkommensteuerreform. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sollen steigen; zugleich soll der Tarif für kleine und mittlere Einkommen abgeflacht werden. Davon können auch selbstständige Designer:innen profitieren, sofern sie Einkommensteuer zahlen.

Für hybride Erwerbsbiografien lohnt der genaue Blick: Der geplante höhere Arbeitnehmerpauschbetrag betrifft nur Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung, nicht den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Bei einem pauschal versteuerten Minijob wirkt er in der Regel ebenfalls nicht.

Die Steuerentlastung ist deshalb willkommen, darf aber nicht als Ausgleich für mögliche zusätzliche Rentenbeiträge verkauft werden. Gerade Selbstständige mit schwankenden oder niedrigeren Gewinnen brauchen eine wirklich einkommensgerechte Beitragsbemessung und keine Reform, bei der eine allgemeine Steuererleichterung durch neue Sozialabgaben mehr als aufgezehrt wird.

Mehr Datenaustausch braucht mehr Rechtssicherheit

Das Regierungspaket kündigt zudem an, die steuerliche Identifikationsnummer künftig auch für Sozialversicherungsträger umfassender nutzbar zu machen. Das kann Verfahren vereinfachen – etwa wenn Einkommen für Beiträge nicht mehrfach nachgewiesen werden müssen.

Gleichzeitig darf ein stärkerer Datenaustausch nicht dazu führen, dass Selbstständige häufiger unter Generalverdacht geraten oder Statusprüfungen zunehmen. Wer die Rentenversicherungspflicht ausweitet, muss parallel endlich für klare Kriterien sorgen, wann eine Tätigkeit selbstständig und wann eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Die Rentenreform kann soziale Sicherheit verbessern. Fair wird sie aber nur, wenn sie die Realität kreativer Selbstständigkeit berücksichtigt: unregelmäßige Einkommen, wechselnde Auftragssituationen, hybride Erwerbsbiografien und die besondere Schutzfunktion der KSK.

Die AGD wird die Gesetzgebung deshalb weiter kritisch begleiten – insbesondere dort, wo aus sinnvollen Sicherungszielen neue Belastungen oder Unsicherheiten für Selbstständige entstehen könnten.

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