Rückkehr in die GKV kann leichter werden

Im November 2022 hat das Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung gefällt. Denn sie ist nicht mehr in jedem Fall unwiderruflich. Das sind gute Nachrichten, die wir gern mit euch teilen wollen.

Mit dem Urteil hatte so niemand gerechnet. Wir finden es richtig! Wer nach längerer Pause in die KSK zurückkehren möchte, darf neu über eine Befreiung von der Versicherungspflicht entscheiden. Wichtig dabei ist, dass es eine »richtige« Unterbrechung ist, wie zum Beispiel die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, um sich der Familie zu widmen. In dieser Zeit ist man ggf. familienversichert in der GKV.

Bis zum Urteil hat die KSK dies stets anders gehandhabt. Seid ihr von einer früheren Fehlentscheidung betroffen? Dann wendet euch an die KSK, die ggf. ihre Entscheidung dank des neuen BSG-Urteils korrigieren kann. AGD-Mitglieder können sich im Rahmen unserer Mitgliederberatung zunächst gern auch erst einmal an uns wenden.

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