4 Folge 14 Aufzeichnung vom 6.4.2022 Beschreibung Auf Grund der Neuerungen im Urheberrecht schließt die VG Bild-Kunst mit ihren Mitgliedern neue Wahrnehmungsverträge. Sollte man unterzeichnen? Hierzu wollen wir mit dem Webinar einige Entscheidungshilfen beisteuern. Im Webinar VG Bild-Kunst | Basics sind wir auf die wichtigsten Fragen zur VG Bild-Kunst eingegangen. In diesem Webinar wollen wir uns mit den Neuerungen des Urheberrechts, vor allem mit Nutzungen auf Internetplattformen wie Instagram oder Pinterest beschäftigen und damit, welche Auswirkungen das auf die Rechtewahrnehmung durch die VG Bild-Kunst hat. Wer bereits Mitglied der VG Bild-Kunst ist, wird in den nächsten Monaten einen neuen Wahrnehmungsvertrag im Briefkasten finden. Viele werden für sich dann die Frage beantworten müssen, ob sie den neuen Wahrnehmungsvertrag unterschreiben sollen. Hierzu wollen wir mit dem Webinar einige Entscheidungshilfen beisteuern. Folgende Fragen werden wir behandeln: Was sind die Hintergründe für die neuen Regelungen? Was bringt mir die Plattformlizenz der VG Bild-Kunst? „Vergebe“ ich Nutzungsrechte, die ich vielleicht selbst geltend machen könnte? Deckt der Wahrnehmungsvertrag weitere neue Bereiche ab? Weil die genannten Themen komplex sind, werden sich hierzu zwei Juristen austauschen, die hoffentlich auf nur drei Meinungen herauskommen werden. Wir freuen uns, hierfür einen alten Bekannten des AGD-Justiziariats begrüßen zu können und sind gespannt auf die Diskussion.
Alexander Koch
… ist Rechtsanwalt und seit 2017 Justiziar der AGD. Er studierte in Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte dort das Referendariat. Nach der Ausbildung arbeitete er für eine Medienrechtskanzlei und für einen Bildagenturverband. Bei der AGD-Mitgliederberatung verfolgt er stets das Ziel, Konflikte frühzeitig zu entschärfen, sodass es nicht zum Rechtsstreit kommt.
Dr. Urs Verweyen
Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen ist seit über 15 Jahre als Rechtsanwalt im Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts tätig; er ist ehemaliger AGD-Justiziar und neuerdings AGD-Vertragsanwalt.