Künstliche Intelligenz ist ein Thema in der Rechtsprechung
Den Auftakt bildete Rechtsanwalt Christian Donle mit einem Überblick über anhängige Rechtsstreite. Erstaunlicherweise konnte er über eine Vielzahl von Fällen berichten, bei denen Rechteinhaber eine Ähnlichkeit oder sogar eine Identität ihrer Arbeiten zu den KI-Ergebnissen feststellen konnten. Sollten die weiteren Instanzen die Rechtswidrigkeit bestätigen, wird man den Einsatz von KI-Anwendungen allein wegen der Rechtsunsicherheit ernsthaft hinterfragen müssen.
Kreativität und Künstliche Intelligenz
Dorothea Winter und Victoria Ringleb schauten in dem von der AGD beigesteuerten Vortrag „Kann KI Kreativität?“ in die Tiefen des kreativen Schaffensprozesses. Die Vorteile von KI-Anwendungen, nämlich der schnellen Umsetzung zeitaufwendiger Arbeiten und der Öffnung für eine Vielzahl von Anwendern stellten sie den Nachteilen gegenüber. Erwähnt wurden die Gefahren eines “Einheitsbreis” und dass der Markt mit Content geflutet werde. Gleichwohl relativierte Winter diese Kehrseiten mit ihrer Prognose, dass alle Beteiligte das Ganze in 7 Jahren nicht mehr so spannend fänden. Bei der Gegenüberstellung Mensch und Maschine verbreitete die Aussage Zuversicht, dass die KI die menschliche Fähigkeit der Urteilsbildung nicht so schnell ersetzen werde. Den Menschen verbleibe immer noch der Kreativitätsmuskel, der aber weiterhin trainiert werden möchte.

Schutzrechte der Kreativen
Ist bei einer Bildkonferenz die Generative Künstliche Intelligenz der Hauptgast, lässt natürlich das Thema Urheberrecht nicht lange auf sich warten. Auch wenn das Rechtsgebiet im Panel der Initiative Urheberrecht neben den Aspekten des politischen Missbrauchs oder der Fake-Pornos als eine weitere der gesellschaftlichen Herausforderungen bezeichnet wurde, drehte sich die Diskussion hauptsächlich um die Schutzrechte der Kreativen. Bei allen Beteiligten herrschte Einigkeit, dass die ungefragte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke für das KI-Training als eine der größten Aneignungen seit dem Bestehen des Urheberrechtsgesetzes zu bezeichnen ist. Auch wenn das KI-Training nicht als reguläre Verwertungshandlung gesehen werde, bildeten die eintrainierten Werke den Rohstoff, ohne den die KI-Anwendungen schlichtweg nicht funktionieren würden. Der Vertreter des Bundesjustizministeriums, Dr. Christian Wichard, sprach sich für eine Stärkung des Opt-Outs beim KI-Training aus.
KI-Bilder und ihr Wahrheitsgehalt
Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Thema der Authentizität von Bildern. In dem Panel „Bildjournalismus und die Transformation visueller Berufe“ brachte es der Vorstandsvorsitzende von Freelens, Marko Urban, mit seinem Statement auf den Punkt, dass nun den Bildagenturen die ungeprüfte Durchleitung von Content auf die Füße falle. Die Vertreterin der dpa, Silke Brüggemeier, äußerte die Vermutung, dass das Berufsbild des „klassischen Pixel-Schubsers“ durch den visuellen Faktenchecker ersetzt werde.

In dem Panel „Wie die KI das Miteinander von Bildagenturen, Fotografen und Medien verändert“ stellte Prof. Lars Bauernschmidt (Hochschule Hannover) die aktuelle Erhebung zum deutschen Bildermarkt vor. Beeindruckend war ein Slide, der die Marktverteilung beim Anbieten künstlich generierter Bilder darstellte: Hiernach ist Adobe nahezu der alleinige Anbieter (auf dem Slide sieht man einen alles dominierenden grünen Kasten), gefolgt von Getty | Shutterstock (schmaler grauer Balken an der Seite). Alle anderen Bildagenturen scheinen sich dagegen auf authentisches Bildmaterial zu konzentrieren (ganz kleiner roter Punkt).
Der Geschäftsführer der VG Bild-Kunst, Dr. Urban Pappi, sah das anders. Gerade bei den Unwegsamkeiten des Opt-Outs oder allein bei den Problemen der Zustellung von Klageschriften an US-amerikanische Unternehmen erntete er die meisten Lacher. Er sprach sich offen für eine kollektive Vergütung als Alternative aus, die mit der vorgeschlagenen Verwertungsgesellschaftspflicht wenig Platz für Individualrechte der Kreativen vorsieht. Ob die Urheber_innen von der vorgeschlagenen KI-Lizenz leben können, blieb unerwähnt.

Was lernen wir daraus? Wer bei Adobe Bilder erwirbt, sollte dem Kunden offenlegen, dass sich unter dem Bildmaterial auch künstlich generierte Bilder befinden können. Als es um die Authentizität von Symbolbildern ging, wurde die berechtigte Gegenfrage gestellt, ob die frei gehaltenen Scrabble-Steine noch fotografiert werden müssten. Ein Vertreter der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wies auf die Sensibilität seiner Leser_innen hin, dass diese sich in der Vergangenheit – noch lange vor dem Aufkommen von KI-Bildern – an die Redaktion wandten, wenn ein Dia einer Spax-Schraube spiegelverkehrt eingescannt worden war.
Nachhaltige Kennzeichnung der Bilder ist technisch möglich
Am zweiten Tag schaltete der PICTAday auf die Tischmesse um, sodass in der parallel laufenden Konferenz die technischen Themen dominierten. Die Beiträge zu dem Format C2PA zeigten, dass die Bildbranche schon weiter ist. Fragen, wie die Kreativen dieses Tool einsetzen sollen und ob neben Adobe weitere Unternehmen das Format unterstützen werden, blieben unbeantwortet. Weil bei den Bildagenturen die Bildauthentizität im Vordergrund steht, ist damit zu rechnen, dass sie die technischen Möglichkeiten einer nachhaltigen Kennzeichnung vorantreiben werden.

Was bleibt?
Mit der Visuals Conference besteht ein sehr komprimiertes Angebot, sich zu den Themen des Bildeinkaufs auf den aktuellen Stand zu bringen. Da vor allem die Schutzrechte Kreativer besprochen wurden, werden Designer_innen nicht nur als Einkäufer_innen sondern auch als Urheber_innen angesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob die Konferenz in den nächsten Jahren fortgesetzt wird.
