Rentenreform: Selbstständige müssen mitgedacht werden – und Gleichbehandlung darf kein Symbol bleiben

Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für eine langfristige Reform der gesetzlichen Rente vorgelegt. Sie sind noch kein Gesetz. Aber sie markieren einen klaren politischen Auftrag an die Bundesregierung: Das Rentensystem soll breiter abgesichert, demografiefester finanziert und um eine kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden.

Als Zielgröße nennt die Kommission eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent. Gemeint ist: Das verfügbare Einkommen im Ruhestand soll mindestens 70 Prozent des letzten verfügbaren Einkommens im Erwerbsleben erreichen. Ob und wie die Bundesregierung diese Vorschläge umsetzt, ist offen. Für selbstständige Designer:innen sind die Empfehlungen dennoch unmittelbar relevant.

Gesetzliche Kapitalrente und späterer Renteneintritt

Die Kommission schlägt vor, die gesetzliche Rente um eine obligatorische kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen. Dafür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitrag von zwei Prozent, der bei Beschäftigten paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen finanziert werden soll. Die Mittel sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.

Zugleich soll die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Änderungen der Lebenserwartung sollen sich im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbs- und Rentenphase verteilen. Nach den aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamts würde dies bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigt.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden. Auch die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 Jahre steigen und künftig parallel zur Regelaltersgrenze weiterentwickelt werden.

Neue Pflichtversicherung für Selbstständige

Für Selbstständige ist Empfehlung 22 besonders wichtig. Künftig sollen alle Personen, die ab einem noch festzulegenden Stichtag eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen und nicht bereits obligatorisch abgesichert sind, verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Das betrifft nicht KSK-Versicherte, denn sie sind bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Es betrifft aber insbesondere selbstständige Designer:innen außerhalb der KSK, die bislang keine verpflichtende Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein anderes obligatorisches System haben.

Auch bereits Selbstständige sollen grundsätzlich einbezogen werden. Für sie empfiehlt die Kommission allerdings ein voraussetzungsloses Herausoptieren. Wer bereits selbstständig arbeitet, soll die neue Pflichtversicherung also ablehnen können.

Damit ist klar: Für neu Selbstständige plant die Kommission kein Wahlrecht. Für bestehende Selbstständige hingegen schon. Gerade bei kreativen Solo-Selbstständigen mit schwankenden Einkommen ist das ein erheblicher Unterschied.

Wer trägt die zusätzliche Kapitalrente?

Die geplante gesetzliche Kapitalrente soll bei Beschäftigten paritätisch finanziert werden. Für Selbstständige ohne Arbeitgeber bleibt jedoch offen, wie diese Parität praktisch umgesetzt werden soll.

Genau hier besteht Klärungsbedarf. Es darf nicht dazu kommen, dass Selbstständige neben ihren bisherigen Beiträgen automatisch auch den vollständigen zusätzlichen Beitrag zur Kapitalrente tragen müssen. Wer keinen Arbeitgeberanteil hat, darf nicht strukturell schlechter gestellt werden als Beschäftigte.

Die Bundesregierung muss deshalb ausdrücklich regeln, wie die neue Kapitalrente für Selbstständige finanziert wird, welche Bemessungsgrundlage gilt und wie Menschen mit niedrigen oder stark schwankenden Einkünften geschützt werden.

KSK-Versicherte: Das bewährte Modell darf nicht ausgehöhlt werden

Für über die Künstlersozialkasse versicherte Designer:innen entsteht keine neue Versicherungspflicht. Sie gehören bereits zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlen – ähnlich wie Beschäftigte – nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst. Die andere Hälfte wird über die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen und den Bundeszuschuss finanziert.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie wird die gesetzliche Kapitalrente in das KSK-System integriert?

Die hälftige Beitragslogik muss auch für die neue Kapitalrente gelten. KSK-Versicherte dürfen nicht plötzlich den Anteil übernehmen müssen, der bei Beschäftigten von Arbeitgeber:innen getragen wird. Ebenso muss gesichert werden, dass die Finanzierung über Künstlersozialabgabe und Bundeszuschuss stabil bleibt.

Die KSK ist kein Sonderfall, den man bei einer allgemeinen Rentenreform übersehen darf. Sie ist ein seit Jahrzehnten funktionierendes Modell dafür, wie selbstständige Kreative wirksam in die Sozialversicherung einbezogen werden können.ersicherte: Das bewährte Modell darf nicht ausgehöhlt werden

Abgeordnete und Beamte: Gleichbehandlung braucht klare Regeln

Die Kommission beschreibt eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamt:innen, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung.

Konkret empfiehlt sie jedoch nur für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sowie für Vorstände von Aktiengesellschaften eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung.

Bei Beamt:innen empfiehlt die Kommission keinen unmittelbaren Eintritt in die GRV. Stattdessen sollen Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen, die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert und ausreichende Rücklagen für Pensionen geschaffen werden.

Das ist keine vollständige Gleichbehandlung. Aber es ist ein wichtiger Punkt in der Debatte: Wer Selbstständige künftig ohne Opt-out verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht, muss auch transparent machen, nach welchen Maßstäben andere Gruppen an den Lasten und Veränderungen beteiligt werden.

Was jetzt politisch entschieden werden muss

Die Vorschläge der Kommission sind kein fertiges Gesetzespaket. Sie müssen politisch beraten, präzisiert und gesetzlich umgesetzt werden. Gerade dabei kommt es auf die Details an.

Die AGD wird sich dafür einsetzen, dass Selbstständige nicht nur als neue Beitragszahler:innen betrachtet werden. Eine tragfähige Rentenreform braucht Schutz vor Altersarmut, aber auch Schutz vor Überforderung. Sie muss bestehende Systeme wie die KSK sichern, Gründungen ermöglichen, schwankende Einkommen berücksichtigen und die Finanzierung der neuen Kapitalrente fair organisieren.

Selbstständigkeit ist kein Randfall der Arbeitswelt, sondern ihre Zukunft. Wer ihre soziale Absicherung verbessern will, muss ihre wirtschaftliche Realität ernst nehmen.tisch entschieden werden muss

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