Aktueller Stand bei den Kollektivlizenzen
Die VG Bild-Kunst unternimmt große Anstrengungen, kollektive Lizenzen gegenüber den Plattformbetreibern durchzusetzen. Wie zu erwarten war, weisen die Plattformbetreiber die von der Verwertungsgesellschaft angebotenen Lizenzverträge zurück. So hat die Verwertungsgesellschaft Schiedsverfahren gegen einen Plattformbetreiber eingeleitet; die Fortsetzung des Rechtsstreits vor den ordentlichen Gerichten ist leider einzuplanen. Kurzum wird es noch Jahre dauern, bis die ersten Gelder fließen werden. Weil die Plattformen im Falle einer Verurteilung rückwirkend für die Zeit ab 2021 zahlen müssen, ist mit hohen Ausschüttungen am Anfang zu rechnen. Dabeisein lohnt sich.
Gerechte Verteilung der Gelder
Neben der Beitreibung der Gelder steht nun die gerechte Verteilung dieser Gelder unter den Urheber:innen an, was auf eine Überarbeitung des Verteilungsplans hinauslaufen wird. Weil die Plattformbetreiber wenig gewillt sind, Informationen zu den Bildnutzungen auf ihren Plattformen preis zu geben und die Bild-Kunst bei dem ganzen Bilderwust nun mal kein Repertoire verwaltet, scheint der Zug in Richtung Pauschalmodell zu fahren. Gemeint sind vor allem die Honorarmeldungen: Je mehr man seinen Kunden Nutzungsrechte berechnen kann, umso stärker wird man an den von der Bild-Kunst auszuschüttenden Geldern beteiligt. Weil in der Vergangenheit nachgewiesen werden konnte, dass digitale Nutzungen (insbesondere Bildverwendungen auf Websites) schwer mit (analogen) Printnutzungen vergleichbar sind, wird das Honorarmeldesystem erst recht bei Plattformnutzungen nur ein Provisorium sein können. Warum ein Bild auf einer Social-Media-Plattform viral geht, unterliegt eigenen Gesetzen und ist mit der realen Welt der Nutzungsrechtevergütungen nicht in Einklang zu bringen.
Opt-Out-Datenbank ist freigeschaltet
Weil einige Bildautoren einen Upload ihrer Bilder unterbinden müssen, sind in den letzten Jahren Opt-Out-Möglichkeiten eingerichtet worden. Das kann im Wege des globalen Opt-Outs geschehen, indem die Urheber:innen im Wahrnehmungsvertrag die in § 1 Ziff. 1.21 geregelte Social-Media-Lizenz komplett widerrufen. Wenn nur einzelne Bilder von den Plattformen fern gehalten werden sollen, steht den bei der Bild-Kunst gemeldeten Urheber:innen der Einzel-Opt-Out zu. Hierfür hat die Verwertungsgesellschaft nun eine Opt-Out-Datenbank freigeschaltet.
https://www.bildkunst.de/service/einzelwerk-opt-out-datenbank
https://bildkunst-einzelwerkoptout.de/login?redirectTo=%2F
Wer Interesse hat, kann einzelne Bilder in die Datenbank eingeben. Die AGD freut sich über Rückmeldungen zur Funktionalität der Datenbank. Kritik und Veränderungsvorschläge werden gerne an die Bild-Kunst weitergeleitet. Auch wenn die Plattformbetreiber Lizenzverträge nicht abschließen wollen, ist bereits jetzt zu handeln. Werden einmal Lizenzverträge abgeschlossen, ist damit zu rechnen, dass die bis dahin getätigten Bilderuploads rückwirkend legalisiert werden.Die Pflicht zum Einzel-Opt-Out kann sich vor allem aus einer Verletzung von Drittrechten ergeben, die die VG Bild-Kunst nicht zu berücksichtigen hat. Beispielhaft zu nennen sind Marken in Produktfotos, zeitlich befristete Zustimmungserklärungen der Models in Modefotos oder die Rechte der Immobilieninhaber bei Architekturfotos. Die Gremien werden sich näher mit diesen Rechten beschäftigen müssen. Wer einen Opt-Out ausübt – global oder auf einzelne Bilder bezogen -, muss sich darauf einstellen, dass er nicht an der Plattformlizenz beteiligt wird. Bei einem globalen Opt-Out steht das außer Zweifel. Bei den Einzel-Opt-Outs werden die Umsetzbarkeit und die Höhe der Abzüge zu diskutieren sein.
Übertragt eure Stimmen auf die AGD
Wie oben erwähnt, werden die ersten eingehenden Gelder mit großer Wahrscheinlichkeit auf der Basis eines pauschalen Honorarmodells verteilt. Somit unterliegen Verteilungsfragen schlichtweg dem politischen Willen der Bild-Kunst-Gremien – und das sind in erster Linie Mehrheitsentscheidungen. Die nächste Mitgliederversammlung findet am 13.07.2024 in Berlin statt. Mit der spätestens drei Wochen zuvor erfolgenden Einladung wird die VG Bild-Kunst entsprechende Stimmübertragungsformulare versenden. Das heißt: Übertragt Eure Stimme auf die AGD-Vertreter. Entweder mit Hilfe der Dokumente oder hier online.