Politiker:in

Die Allianz deutscher Designer vertritt seit 1976 die Interessen aller selbstständiger Designer:innen aller Disziplinen und ist mit rund 2.000 Mitgliedern einer der größten Berufsverbände seiner Branche.

Dabei arbeiten wir stets eng mit Politiker:innen und Verteter:innen aus den Ministerien zusammen. Wir beraten sie bei Gesetzesänderungen und der Formulierung neuer Gesetze und kommentieren Gesetzesvorhaben, stets mit dem Blick auf das gesellschaftlich Relevante und Notwendige in der Gegenwart und für die Zukunft.

Dies tun wir in den wichtigen Themen:

  • Selbstständigkeit und vermeintliche Scheinselbstständigkeit
  • Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
  • Angemessene Vergütung für Designleistungen
  • Künstlersozialversicherung
  • Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Verwertungsgesellschaften
  • Künstliche Intelligenz als Chance und Herausforderung für professionelle Designer:innen

Sprecht uns gern an, nehmt Kontakt auf mit uns unter politisches@agd.de. Wir antworten schnell und gern und präzise.


Selbstständigkeit und vermeintliche Scheinselbstständigkeit

Wir können es nicht leugnen: Das Beharrungsvermögen der politisch Verantwortlichen, auch im 21. Jahrhundert das so genannte »Normalarbeitsverhältnis« ausschließlich in der unbefristeten abhängigen Beschäftigung in Vollzeit zu sehen, beeindruckt uns. Das ist aus unserer Sicht weder zeitgemäß noch zukunftsorientiert. Aber eben aus unserer Sicht. Völlig unabhängig von der Sicht auf die Dinge sind die existenzbedrohenden Konsequenzen für die Selbstständigen, die entstehen durch u.a.

  • die latente Rechtsunsicherheit hinsichtlich ihres Selbstständigen-Status’
  • die Ungleichbehandlung bei der pflichtgemäßen Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung
  • die Chancenungleichheit bei der Altersvorsorge
  • das Preisdumping bei der Vergütung kreativer Leistungen
  • die haarsträubenden Teilnahmebedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen von Designleistungen

Diese Schieflage ist nicht neu und hat sich im Laufe der Zeit immer weiter verschärft, was inzwischen darin gipfelt, dass es rechtssicherer ist, Leiharbeiter:innen anzustellen als mit hoch qualifizierten Selbstständigen zu arbeiten. Das ist ein Wesensmerkmal eines Billiglohnlandes. Das muss man sein wollen. Mitten in Europa.

Daher fordern wir den Gesetzgeber auf, hier unverzüglich nachzubessern:

  • Das sog. Statusfeststellungsverfahren (SFV) muss unbürokratischer, schneller, mit zeitgemäßen Positivkriterien und ergebnisoffen durchgeführt werden.
  • Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen auch für Selbstständige vollständig mit der Höhe ihrer Einkommen korrelieren.
  • Öffentliche Auftraggeber:innen sollen sich bei der Honorierung von Designleistungen an den vom Deutschen Kulturrat empfohlenen Honoraruntergrenzen orientieren und diese konsequent einhalten.
  • Das Mindesthonorar je Stunde für Desingleistungen soll den im Vergütungstarifvertrag Design verankerten Stundensatz von 105,– EUR nicht unterschreiten.

Im Oktober 2024 haben die an der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) teilnehmenden Interessensvertretungen ein Positionspapier zu den notwendigen Veränderungen im Statusfeststellungsverfahren verfasst, veröffentlicht und Vertretern der Politik vorgelegt.

Im Frühjahr 2024 hat die Sektion »Design« des Deutschen Kulturrates bzw. der Deutsche Designtag eine Empfehlung zu Honoraruntergrenzen bei öffentlich beauftragten Designleistungen vorgelegt und freut sich auf Resonanz in den Kultusministerien der 16 Bundesländer.

Der Vergütungstarifvertrag Design regelt seit 1976 die angemessene Vergütung von Designleistungen. Er ist im Tarifregister des Bundes sowie in den Tarifregistern der 16 Bundesländer erfasst. Der aktuelle Vertrag mit unserem Tarifpartner Selbstständige Designstudios (SDSt) e.V. datiert vom 1. September 2022.