Jeder Antragsteller kann nur einmal einen Antrag stellen, der durch einen Änderungsantrag ergänzt werden kann. Diese Funktion ist noch nicht verfügbar.
Wird der Antrag bereits vor Juni 2021 gestellt, muss für die Folgemonate eine Prognose aufgestellt werden.
Ist der Umsatzeinbruch höher als in der Prognose, kann per Änderungsantrag eine höhere Förderung beantragt werden.
Fällt der Umsatzeinbruch niedriger aus, erfolgt eine Rückzahlungsforderung.