Angemessene Vergütung in der Plattform-Ökonomie: Was Kreative jetzt brauchen

Streaming, Social Media, Bildplattformen, KI: Kreative Inhalte sind das Betriebssystem der digitalen Öffentlichkeit – und dennoch bleibt die Vergütung oft strukturell unzureichend. Die DIW-Econ-Studie zur Plattform-Ökonomie beschreibt die Ursachen – und sie eröffnet konkrete Reformpfade.

Kurz:

In der Plattform-Ökonomie treffen Kreative auf hochkonzentrierte Märkte und standardisierte Vertragsbedingungen, die ihre Verhandlungsposition strukturell schwächen. Pauschale Buyout-Modelle und umfassende Rechteübertragungen führen dazu, dass dauerhaft genutzte und vielfach verwertete Werke nur einmal vergütet werden, während Transparenz über Reichweite, Nutzung und Erlöse häufig fehlt. Ohne diese Informationen lassen sich weder angemessene Honorare verhandeln noch Nachvergütungsansprüche wirksam durchsetzen. Um faire Vergütung zu ermöglichen, braucht es daher verbindliche Transparenzregeln, verlässliche Vergütungsmaßstäbe – etwa durch tarifliche Standards oder gesetzliche Referenzrahmen – sowie eine stärkere kollektive Verhandlungsmacht der Kreativen, damit sie global agierenden Plattformen auf Augenhöhe begegnen können.

Inhalt
  1. Das Grundproblem
  2. Buyouts & Pauschalen
  3. Transparenz
  4. VG Bild-Kunst
  5. Vergütungsstandards
  6. Kollektive Verhandlungsmacht
  7. Soziale Sicherung
  8. Fazit

1. Das Grundproblem: Plattformmacht trifft Einzelverhandlung

Große Plattformanbieter bündeln Reichweite, Daten und Erlösströme. Kreative stehen ihnen meist als Einzelne gegenüber: mit projektbasierter Arbeit, schwankenden Einnahmen und standardisierten Vertragsbedingungen. Die Folge ist eine strukturelle Asymmetrie: Selbst wenn Rechte formal bestehen, fehlt häufig die Möglichkeit, sie wirtschaftlich durchzusetzen. Wenn wenige globale Unternehmen den Zugang zu Märkten kontrollieren, entsteht faire Vergütung nicht „automatisch“ – sie braucht Regeln, Transparenz und Gegenmacht.

2. Buyouts & Pauschalen: Wenn einmal bezahlt = für immer genutzt

In vielen kreativen Bereichen sind pauschale Rechteübertragungen („Buyouts“) der Normalfall:
zeitlich unbegrenzt, räumlich weltweit, inhaltlich maximal. Das ist besonders problematisch, wenn Werke später skaliert, wiederverwendet oder in neue Kontexte verschoben werden – etwa auf Plattformen, in Werbung, in Datenbanken oder durch algorithmische Ausspielung.

3. Transparenz als Voraussetzung für Fairness

Ohne Informationen gibt es keine angemessene Vergütung. Wer nicht weiß, wo ein Werk genutzt wird, wie intensiv es genutzt wird und welche Erlöse daraus entstehen, kann weder fair verhandeln noch Nachvergütungsrechte praktisch geltend machen. Transparenzpflichten sind deshalb keine „Nice-to-have“-Regeln, sondern eine Kernvoraussetzung für faire Märkte.

4. VG Bild-Kunst: unverzichtbar – und im Umbau

Für viele visuelle Urheber:innen ist die VG Bild-Kunst ein zentraler Anker: gesetzliche Vergütungsansprüche, Zweitverwertungen, kollektive Ausschüttungen. Gleichzeitig versucht sie, neue digitale Realitäten abzubilden – etwa durch Social-Media-Lizenzmodelle und Vorstöße, auch KI-Nutzungen vergütungsfähig zu machen.

Das kann dort helfen, wo individuelle Rechtewahrnehmung bei massenhafter Plattformnutzung praktisch unmöglich ist. Gleichzeitig braucht es Augenmaß: Kollektivmodelle sind effizient, können aber individuelle Lizenzstrategien einschränken und decken nicht jede Nutzungsart ab. Sinnvoll ist daher ein hybrides System: kollektiv dort, wo Individualdurchsetzung scheitert – individuell dort, wo Kreative bewusst differenzieren wollen.

5. Zwei Wege zu Vergütungsstandards: Tarifvertrag oder Gesetz (JVEG-Modell)

Damit „angemessene Vergütung“ nicht nur ein unbestimmtes Ideal bleibt, braucht es Referenzmaßstäbe.
Zwei Instrumente sind hier besonders interessant – und kombinierbar.

A) Tarifverträge nach § 12a TVG

Tarifverträge können praxisnah Vergütungssätze definieren und als Orientierung wirken –
besonders für arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Sie stärken kollektive Selbstorganisation und
schaffen verhandlungsfähige Standards.

B) Gesetzlicher Referenzrahmen analog zum JVEG

Das JVEG zeigt: Der Gesetzgeber kann für freiberufliche Leistungen objektive Sätze festlegen.
Ein analoger Rahmen für kreative Leistungen könnte ein starker Hebel sein – gerade bei ausländischen
Plattformen ohne Tarifbindung.

Kriterium § 12a TVG JVEG-analog
Flexibilität hoch mittel
Marktnähe sehr hoch abhängig von Ausgestaltung
Geltung ggü. ausländischen Plattformen begrenzt hoch
Funktion Branchenstandard / Referenz objektiver Referenzrahmen

6. Kollektive Verhandlungsmacht auf Augenhöhe

Wenn Plattformen konzentrierte Marktmacht haben, braucht es konzentrierte Gegenmacht.
Fragmentierte Einzelvertretungen verhandeln nicht auf Augenhöhe mit Meta, Google & Co.
Sinnvoll ist daher eine organische Bündelung bestehender Strukturen – Berufsverbände, Gewerkschaften,
Verwertungsgesellschaften und Dachorganisationen – zu einer verhandlungsfähigen Ebene.

7. Soziale Sicherung: Plattformen profitieren – beteiligen sich kaum

Die Plattform-Ökonomie erzeugt enorme Wertschöpfung auf Basis kreativer Arbeit. Gleichzeitig sind Einnahmen für Kreative
oft kleinteilig, volatil und international verteilt – sozialversicherungsrechtlich schwer zu erfassen.
Zur Vergütungsdebatte gehört daher auch die Frage, wie Plattformen an der sozialen Sicherung Kreativer beteiligt werden können.

Fazit: Ein realistischer Reformmix

Wer angemessene Vergütung will, braucht keinen einzigen „Masterplan“, sondern einen Mix aus wirksamen Instrumenten:

  • Transparenzpflichten, die Plattformnutzung abbilden
  • Begrenzung von Buyout-Strukturen und Stärkung der Nachvergütung
  • Kollektive Vergütung, wo Individualdurchsetzung scheitert (z. B. über Verwertungsgesellschaften)
  • Vergütungsmaßstäbe: Tarifmodelle (§ 12a TVG) und/oder gesetzliche Referenz (JVEG-analog)
  • Kollektive Verhandlungsmacht als Gegengewicht zur Plattformmacht
  • Beteiligung an sozialer Sicherung, damit kreative Arbeit nicht systematisch prekär bleibt

Download: AGD Stellungsnahme DIWEcon

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Stand: Januar 2026 · Kategorie: Urheberrecht / Plattformökonomie

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