Vier Fachgebiete, vier passgenaue Fassungen
Die neuen AVG gibt es für vier zentrale Tätigkeitsbereiche:
- digitales Design,
- Kommunikationsdesign,
- Produktdesign,
- Fotodesign.
Alle vier Fassungen folgen einer gemeinsamen Systematik, berücksichtigen aber die Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsfeldes. Denn ein Webprojekt bringt andere Abläufe und Übergabeformate mit sich als eine Fotoserie, ein Erscheinungsbild oder die Entwicklung eines Produkts.
Die Überarbeitung entstand mit anwaltlicher Unterstützung durch Rechtsanwältin Katrin Simonis und auf Grundlage zahlreicher Erfahrungen aus der Mitgliederberatung. Im Mittelpunkt stand dabei eine Frage: Welche Regelungen brauchen Designer:innen heute tatsächlich, um ihre Projekte professionell, verständlich und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten?
Was ist neu?
Die AVG wurden nicht nur sprachlich überarbeitet, sondern inhaltlich umfassend modernisiert. Sie bilden heutige Leistungen und Projektabläufe deutlich genauer ab und grenzen klarer ab, was zur vereinbarten Leistung gehört – und was zusätzlich beauftragt und vergütet werden muss.
Neu oder präziser geregelt sind unter anderem:
- Leistungsumfang und Zusatzleistungen,
- Mitwirkungspflichten und Freigaben,
- Korrekturrunden und nachträgliche Änderungswünsche,
- Verzögerungen und die Wiederaufnahme unterbrochener Projekte,
- Vergütung und Nutzungsumfang,
- die Herausgabe offener Dateien, Rohdaten und Produktionsmittel,
- der Schutz nicht ausgewählter Entwürfe und Ideen,
- Datenschutz, Fremdleistungen, Abnahme und Kündigung.
Auch die Mitwirkung von Auftraggeber:innen wird klarer eingeordnet: Briefings, Rückmeldungen, Freigaben und Änderungswünsche begründen für sich genommen keine Urheber- oder Miturheberrechte an den Arbeitsergebnissen.
AVG und Angebot müssen zusammenpassen
AVG wirken nicht allein dadurch, dass sie irgendwo gespeichert oder einer E-Mail angehängt werden. Sie müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden – und vor allem zum jeweiligen Angebot passen.
Genau hier entstehen in der Praxis häufig unbeabsichtigte Widersprüche. Steht im Angebot beispielsweise „alle Änderungen inklusive“, können die in den AVG vorgesehenen Korrekturrunden ins Leere laufen. Ähnliches gilt für pauschale Formulierungen wie „uneingeschränkte Nutzung“ oder „Übergabe aller Dateien“.
Deshalb stellt die AGD neben den neuen AVG auch ein erstes Paket begleitender Arbeitshilfen bereit. Es unterstützt Mitglieder dabei, Angebote und AVG so aufeinander abzustimmen, dass sie sich ergänzen, statt sich gegenseitig auszuhebeln.
Checklisten und Textbausteine für die Praxis
Zum neuen Mitgliederpaket gehören:
- eine allgemeine Checkliste für Angebote,
- gewerkspezifische Kurzchecks für die vier Designbereiche,
- eine Übersicht problematischer Angebotsformulierungen,
- ein Textbaustein zur Einbeziehung der AVG,
- Hinweise zur Nutzung der Dokumente.
Die Materialien ersetzen keine individuelle anwaltliche Prüfung, bieten aber eine fundierte und praxistaugliche Grundlage für viele typische Vertragskonstellationen im Designalltag.
Der Anfang eines größeren Vorhabens
Die neuen AVG sind der erste Schritt. In den kommenden Monaten wird die AGD weitere Hilfsmittel entwickeln, die Designer:innen beim Schreiben guter Angebote sowie bei der Steuerung und dem Abschluss ihrer Projekte unterstützen.
Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Praxis sind dabei ausdrücklich willkommen. Denn die Materialien sollen nicht nur rechtlich sorgfältig formuliert sein, sondern sich vor allem im Arbeitsalltag der Mitglieder bewähren.Die neuen AVG und die begleitenden Arbeitshilfen finden AGD-Mitglieder ab sofort im Mitgliederbereich der Website.
Digitales Design: für Websites, Apps, UX/UI, digitale Produkte und Designsysteme
Kommunikationsdesign: für Erscheinungsbilder, Kampagnen, Print- und Kommunikationsmittel
Produktdesign: für Produktentwicklung, Modelle, Prototypen und Serienprodukte
Fotodesign: für fotografische Produktionen, Bildserien und Bildbearbeitung
Bei einem gemischten Auftrag sollte die AVG-Fassung für die prägende Hauptleistung verwendet werden. Weitere Leistungen beschreibst und grenzt du im Angebot ausdrücklich ab.
– Projektbezeichnung und konkreten Leistungsumfang
– ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen
– Vergütung und Zahlungsweise
– Termine und erforderliche Mitwirkung
– enthaltene Korrekturrunden
– Nutzungsart, Gebiet, Dauer und Nutzerkreis
– zu übergebende Dateien und Formate
– Hinweis auf die beigefügten AVG
– Frist und Form der Annahme
Je konkreter das Angebot ist, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse.
