Rechtliche Ausgangssituation
Bei einer Geltendmachung von Zahlungen stellt sich zunächst die Frage, welche Ansprüche betroffene Urheber_innen geltend machen können. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem KI-Training (Input) und der Verwendung dieses Datensatzes (Output). Bei dem KI-Training hat das OLG Hamburg (Kneschke ./. LAION) die Ansicht vertreten, dass die Ausnahme des Text- und Data-Minings zur Anwendung kommt und somit LAION kostenfrei die Bilder des Klägers für das KI-Training verwenden durfte. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof hierzu entscheidet. Zudem wurde selbst aus dem Bundesjustizministerium die Kritik vernommen, dass die Ausnahmeregelung nicht für das Anlegen von KI-Datensätzen gedacht gewesen sei. Auf der Output-Seite laufen dagegen einige erfolgreiche Klagen, bei denen die KI-Ergebnisse mit den Ausgangswerken identisch sind oder diesen stark ähneln (Bsp: GEMA ./. Open AI). Anders dürften die Urteile ausfallen, wenn solche Ähnlichkeiten nicht nachgewiesen werden können.
Vorschläge der VG Bild-Kunst
Der bei der VG Bild-Kunst auftretende Vertreter der AGD, Jan-Peter Wahlmann, berichtete über den bei der Verwertungsgesellschaft durchgeführten KI-Workshop. Im Fokus stand die Frage, bei wem eine kollektive Abgabe geltend gemacht werden sollte. Als unproblematisch wurde die Erhebung bei den Unternehmen, die ein KI-Training durchführen (Bsp: LAION) und welche die Applikationen anbieten (Bsp: OpenAI, Midjourney, Adobe für Firefly), gesehen. Die Inanspruchnahme der Nutzer_innen – und damit sind natürlich auch die Designer_innen gemeint – wurde vom KI-Beirat zurückgewiesen. Hierbei ist zu erwähnen, dass solche Kosten ohnehin an den Endnutzer durchgereicht werden.
Der Geschäftsführer der VG Bild-Kunst, Dr. Urban Pappi, stellte auf der Visuals Conference einen Vorschlag vor, wie eine Abgabe gesetzlich umgesetzt werden könnte. Hiernach sollte ein für Input und Output einheitlich geltendes Recht gebildet werden. Der hieraus resultierende Vergütungsanspruch soll nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können. Neben einigen Fragen stand im KI-Beirat die Kritik im Raum, dass das Modell wenig Spielraum für einen Opt-Out von der kollektive Rechtewahrnehmung vorsieht.
Höhe einer Vergütung
Entscheidend dürfte die Höhe der zu erwartenden Vergütung sein, wozu keine|r eine Aussage machen konnte. Hierzu wurde die provokative Frage aufgeworfen:
„Wenn LAION 5,36 Mrd. Bilder eingelesen hat, wieviel müsste das Unternehmen bezahlen, wenn pro Bild 1,00 € ausgezahlt werden soll?“
Die Beantwortung erübrigt sich, zeigt aber das Problem auf, wie weit eine kollektive Abgabe zu streuen wäre und das so hohe Einnahmen nicht zu erwarten sind. Nun stellen die Designer_innen keine hohen Erwartungen an die Ausschüttungen der VG Bild-Kunst („Wenn es gut läuft, erreichen die jährlichen Ausschüttungen ein 13tes Monatsgehalt.“) Gleichwohl hielten die Mitglieder des KI-Beirats daran fest, dass eine kollektive Vergütung aus ideellen Gründen zu erheben sein („Ehrgefühl“, „aus Prinzip“).
Datenkolonialismus?
Bei einem kollektiven Vergütungssystem schwingt ein nicht zu unterschätzender Aspekt mit, dass das Abgabensystem Geschäftsmodelle legalisiert, die von Kreativen, deren Geschäfte KI-bedingt weniger gut bis gar nicht mehr laufen, sehr kritisch gesehen werden können. Hierzu wurde der Begriff des „Datenkolonialismus“ in den Raum geworfen. Dies wurde in die Richtung umschrieben, dass US-amerikanische Unternehmen systematisch die kreativen Werke – insbesondere aus Europa – weder mit Erlaubnis noch mit Bezahlung abgegriffen haben, um daraus profitable KI-Systeme zu bauen. Die Anspielung zum Kolonialismus wurde bewusst gewählt, weil seinerzeitig Kolonialmächte Ressourcen aus anderen Ländern extrahierten. So sehen solche Unternehmen europäische Regelungen wie die Datenschutzverordnung oder den AI-Act als zu beseitigende Hindernisse an. Dem Gedanken wurde das spitzfindige Argument entgegengesetzt, dass wir ohne die Kolonialzeit heute wohl keinen Kaffee trinken würden.
Weitere Aspekte und Fazit
In der Diskussion kam ein weiterer Aspekt zur Sprache, nämlich dass Designer_innen sich mehr und mehr in eine Abhängigkeit von KI-Angeboten begeben würden (Früher: „Es ist nur ein Tool“; heute: „Wenn ich KI nicht nutze, verliere ich den Auftrag“). Zudem konnte auch die Frage nicht beantwortet werden, ob die Designer_innen sich als geschädigte Kreative oder als begünstigte Nutzer_innen von KI-Angeboten sehen.
Zusammengefasst: Der KI-Beirat spricht sich für ein kollektives Vergütungsmodell aus, wobei den betroffenen Urheber_innen die Möglichkeit zu einem Opt-Out erhalten bleiben muss.
