Leider haben wir viele Aufträge nicht erhalten, weil die Marktbegleiter angeblich kein Nutzungshonorar verrechnen würden. Man sei überrascht, dass wir mit dieser Forderung kommen. Insbesondere die Höhe des Nutzungsrechtehonorars erschrecke, die bei vollem Umfang (ohne zeitl. räuml. Einschränkungen) das Diensthonorar und die Werkvergütung übertreffen.

Wenn wir davon ausgehen, dass diejenigen, die nur Werkvergütung und Diensthonorar ausweisen, die gesamte Vergütung vom zu erwartenden Nutzungsumfang abhängig machen, dürften die Unterschiede beim Gesamthonorar so groß nicht sein. Dann ergibt hier die Summe von drei Positionen das gleiche wie dort die Summe von zwei Positionen. Kommt das Gespräch darauf, würden wir auf diesen Umstand hinweisen und dazu anmerken, dass ein explizierter Bezug zur Nutzung den Kund:innen viel mehr die Möglichkeit, den Preis über ihr Nutzungsverhalten zu regulieren, als wenn die Nutzungsvergütung im Werkhonorar »versteckt« wird. Aber wir verstehen, dass das ärgerlich und enttäuschend ist.