Das so genannte Herrenberg-Urteil stammt zwar schon aus dem Sommer 2022, aber seine Auswirkungen sind in Größenordnungen erst jetzt spürbar, weil die für die Betriebsprüfungen zuständige Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Nachgang der Entscheidung nun in Größenordnungen Scheinselbstständigkeit bescheinigt, wo zuvor die Arbeit auf Honorarbasis als gesicherte Selbstständigkeit angesehen wurde.
Worum geht es?
Einrichtungen wie Musik- und Kunstschulen, Volkshochschulen, Anbieter von Weiterbildung in freier wie in kommunaler Trägerschaft arbeiten in der Lehre in einem nicht geringen Maße mit Honorarkräften zusammen. Das sind Trainer:innen, Coaches, Lehrende, die sich für die selbstständige Tätigkeit entschieden haben. Genauso sind das aber auch Kreative, einschließlich Designer:innen, die neben ihrem gestaltenden Schaffen Kurse und Seminare an eben diesen Einrichtungen geben – oder offenbar gegeben haben. Die dort gezahlten Stundensätze sind nicht eben üppig, aber es kann eine gute Akquisemaßnahme sein, oder man tut es aus Spaß an der Sache oder um Gutes zu tun.
Das »Herrenberg«-Urteil des Bundessozialgerichts stellte nun im Fall einer klagenden Klavierpädagogin fest, ab wann eine Musikschullehrkraft in ihrer Institution eingegliedert ist und damit automatisch wie eine Angestellte arbeitet. Der vom Gericht entwickelte Kriterienkatalog hierfür ist dergestalt gefasst, dass in der Praxis fast alle regelmäßig unterrichtenden Musik- und Kunstschulpädagog:innen als angestellt zu sehen sind. Das heißt, die betroffenen Schulträger müssen die Honorarkräfte nun entweder anstellen oder können nicht mehr mit ihnen arbeiten. Beachten sie das nicht, drohen ihnen hohe finanzielle Forderungen der Sozialversicherungen – auch rückwirkend – und den Verantwortlichen persönliche Haftungsrisiken.
Es braucht nicht viel Phantasie, dass die Anwendung dieses Urteils nicht auf Musik- und Kunstschulpädagog:innen beschränkt bleibt und welche Konsequenzen dies schlimmstenfalls haben kann.
Scheinselbstständige Beschäftigungen lehnen wir ab
Um es gleich zu Beginn klar zu machen: Wir billigen scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse, die ganz offensichtlich nur zur Umgehung ansonsten fälliger Sozialversicherungsabgaben geschlossen werden, auf keinen Fall. Gleichermaßen jedoch bezweifeln wir die Tauglichkeit der von der DRV angewendeten Kriterien zur Bewertung, ob eine Zusammenarbeit zwischen Auftrageber:innen und Auftragnehmer:innen scheinselbstständig ist oder nicht. Hier fordern wir von den zuständigen Behörden gesundes Augenmaß. Aus der Tatsache, dass zum Beispiel die beauftragende Kunstschule den Raum für ein Seminar zur Verfügung stellt, ergibt sich aus unserer Sicht noch kein Angestelltenverhältnis. Vielmehr sehen wir hier das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf freie Berufswahl unnötig gefährdet.
Bildungseinrichtungen brauchen Honorarkräfte
Heute benötigte und zu erlernende Kompetenzen sind so stark ausdifferenziert, dass sie praktisch unmöglich von der Stammbelegschaft einer Bildungseinrichtung erbracht werden können. Spezielle Themen und Spezialgebiete brauchen Spezialisten, und diese müssen auch künftig von Honorarlehrkräften erbracht werden können – auch in den Räumen der Schulen. Es braucht sie auch, weil jede sinnvolle, innovative und kreative Weiterentwicklung von Bildungsanbietern genauso inspirierende Impulse von außen brauchen wie alle anderen Organisationen auch. Mehr noch: Wer, wenn nicht Bildungseinrichtungen muss sich konsequent weiterentwickeln, um seinem Auftrag gerecht werden zu können?
Kulturelle Bildung ist das Bollwerk gegen Barbarei
Am schwersten jedoch wiegt aus unserer Sicht die Tatsache, dass nun das eingetreten ist, was am meisten zu befürchten war: Die Musik- und Kunstschulen reduzieren ihre Bildungsangebote nicht selten auf die Hälfte des ursprünglichen Curriculums – aus Kostengründen. Und dies zu einer Zeit, in der Bayern zum Beispiel den Schulunterricht in den musischen Fächern eindampfen will. (Wer mag, eine entsprechende Petition, die die Rücknahme dieser Entscheidung fordert, kann hier gezeichnet werden.) Demnach fällt für viele Familien die Option des privaten Kunst- und Musikunterrichts zur Kompensation der inakzeptablen Entscheidung des bayrischen Kultusministeriums weg. Ähnlich Schlimmes zeichnet sich bei den Integrationskursen für geflüchtete Menschen ab.
Wir leben in einer Zeit immer stärkerer Polarisierung in der Gesellschaft. Die politischen Extreme erstarken. Die Gewissheiten der Jahrzehnte in Frieden und Wohlstand schwinden. Unsere Verantwortung unseren Kindern und Kindeskindern gegenüber nicht. Und wir schulden ihnen eine kulturelle Bildung, die diesen Namen verdient. Daher muss das aus sozialrechtlicher Perspektive wahrscheinlich richtige Urteil mit geeigneten Maßnahmen aufgefangen werden. Das heißt: Bildung braucht endlich die finanzielle Ausstattung, die sie verdient, weil sie uns zu freien, unabhängigen, souveränen Menschen macht, die davor gefeit sind, hohlen Phrasen und billiger Polemik auf den Leim zu gehen.
Unsere Empfehlung an euch
Wer auch immer einen Honorarvertrag mit einer Bildungseinrichtung hat, möge diesen gemeinsam mit der Schule daraufhin prüfen, ob er möglicherweise keinen Bestand bei einer Prüfung durch die DRV haben würde. Wir gehen zwar davon aus, dass die Schulen hier von sich aus aktiv werden, aber mit Blick auf die »Prüfungsergebnisse« raten wir eher zu mehr als zu wenig Vorsicht. Unseren Mitgliedern stehen wir natürlich auch selbst für die zweite Meinung und eine Beratung, was getan werden kann, zur Verfügung.
Auf politischer Ebene sind wir zusammen mit dem Deutschen Kulturrat und den Kolleg:innen der Partnerverbände in der BAGSV im Gespräch mit Vertretern der DRV, der Ministerien und des Parlaments. Zumindest scheint es inzwischen ein Problembewusstsein zu geben. Wenn ihr uns über konkrete Beispiele, die ihr erfahren/erlebt habt, informieren würdet, würde uns das sehr helfen. So etwas hilft Parlamentariern und Ministeriellen immer sehr zu verstehen. Da unterstützen wir gern.