Nein, der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen.
Wer noch keinen prüfenden Dritten hat, kann hier fündig werden:
- Steuerberater-Suchdienst
- Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
- Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV)
- Rechtsanwalts-Register