Unsere Antworten auf eure Fragen im Webinar »Nutzungsrechte zur Preisregulierung« am 24.01.2024

Auch das zweite Webinar im Webinarjahr 2024 hatte es in sich, widmete es sich doch einem der Branchen-Dauerbrenner. Einige wichtige Fragen konnten wir auch in diesem Webinar nicht klären, was wir wieder in Form einer kleinen FAQ nachholen wollen.

Auch das zweite Webinar im Webinarjahr 2024 hatte es in sich, widmete es sich doch einem der Branchen-Dauerbrenner. Für alle, die nicht dabei sein konnten, gibt es hier den Mitschnitt inkl. Unterlagen zum Nachschauen: https://design.macht.business/dmb-k1-9-nutzungsrechte-zur-preisregulierung/.

 

Einige wichtige Fragen konnten wir auch in diesem Webinar nicht klären, was wir hier in Form einer kleinen FAQ nachholen wollen:

Nutzungsbasierte Vergütung als solche

 

Ist die nutzungsbasierte Vergütung abhängig von der Einräumung von Nutzungsrechten, die urheberrechtlich relevant ist, also nur möglich bei ausreichender Schöpfungshöhe meines Designs?

 

Wie gestalten sich die Nutzungsrechte, wenn ich als Subunternehmer einer Agentur arbeite?

 

Ist die Schöpfungshöhe auch gewährleistet, wenn es um ein Redesign des Logos geht?

 

Verteilt man die Nutzung auf die z.B. 2 Jahre und berechnet monatlich oder komplett?

 

Die vier Audi-Ringe sind ja sehr wahrscheinlich nicht von denselben Leuten überarbeitet worden, die sie ursprünglich kreiert haben. Wird das dennoch als urheberrechtliche Leistung anerkannt?

 

Wie kann das Thema mit Nutzungsrechten im Bereich Interior Design eingebracht werden? Ist das überhaupt möglich? Z.B. bei entworfenen Lampen, die speziell für diesen Kunden gebaut wurden und in einem Restaurant hängen.

 

Nutzungsvergütung in unterschiedlichen Kundenbeziehungen

 

Welche Modelle der Nutzungsvergütung haben sich bei Startups mit wenig finanziellem Spielraum bewährt?

 

Audi ist vielleicht nicht das beste Beispiel, was ist mit KMU, die nicht so viel Budget haben?

 

In Ausschreibungen kann man leider schlecht mit Auftraggeber:innen kommunizieren.

 

Kunden / größere Konzerne geben Freelancern immer die Vorgabe in den Verträgen, dass die nutzungsrechtliche / -basierte Vergütung abzusprechen ist, sonst kommt keine Zusammenarbeit zustande. Wie damit umgehen?

 

Nutzungsvergütung (nicht) explizit ausweisen

 

Gibt es auch die Möglichkeit, in der Rechnung auf die Berechnung der Nutzungsbasierten Vergütung in den AVB zu verweisen? Die Allgemeinen Vertragsbedingungen werden mit jedem Angebot mitgeschickt.

 

Wäre es nicht einfacher, den Stundensatz für kreative Arbeit zu erhöhen, ohne die Nutzungsvergütung extra zu berechnen?

 

Also besser das Nutzungshonorar in die Werkvergütung unsichtbar verstecken und nicht gesondert ausweisen?

 

Egal, wie man es nennt – Nutzungsrecht oder nicht – was muss auf der Rechnung stehen? Das ist eine Frage, die mich beschäftigt.

 

Nutzungsbasierte Vergütung argumentieren

 

Problematisch wird es allerdings und fast unmöglich zu erklären, wenn der Kunde mit mehreren Agenturen spricht und alle anderen außer mir keine Nutzungsvergütung ansprechen. Fühlt der Kunde sich dann nicht verars….. ?

 

Wie geht man damit um, wenn Kunden dann lieber zu den vielen anderen Agenturen gehen, die nicht mit nutzungsbasierter Vergütung arbeiten? Bzw. wie positioniert man sich mit dieser Art des Vergütungsansatzes? Im Umfeld kleinerer Agenturen arbeitet m.E. keiner mit Nutzungsfaktoren.

 

Wenn ich z.B. vor 2 Jahren (oder länger) für viele Kunden ein CI erstellt habe, aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Nutzungsbasierte Vergütung verhandelt habe. Gibt es hier die Möglichkeit, diese ab jetzt 2024 einzuführen/nachzuverhandeln? Gibt es hierfür eine Empfehlung, wie ich vorgehen sollte? Wie / Wo fange ich an? Oder gibt es jemand, den/die ich mir für meinen Fall zur richtigen Einführung der Nutzungsbasierten Vergütung zur Seite holen kann? Wäre sehr dankbar für eine HIlfestellung. Danke schonmal. 🙂

 

Wie isses, wenn Kunde sagt: Du bist einer von mehreren Anbietern: Wir haben das Budget X, Du bekommst den Job, wenn Nutzungsrechte und Herausgabe von Daten …

 

Leider haben wir viele Aufträge nicht erhalten, weil die Marktbegleiter angeblich kein Nutzungshonorar verrechnen würden. Man sei überrascht, dass wir mit dieser Forderung kommen. Insbesondere die Höhe des Nutzungsrechtehonorars erschrecke, die bei vollem Umfang (ohne zeitl. räuml. Einschränkungen) das Diensthonorar und die Werkvergütung übertreffen.

 

Wenn die NR Teil einer Ausschreibung sind als “Ich will alles”. Aber das offengelegte Budget wenig höher ist als die von mir berechneten NR…

 

Andere nehmen keine Nutzungsrechte – kleinere Firmen… freiberufliche Designer: Wie kann ich glaubhaft argumentieren, dass es kein Zusatzgeschäft ist…?

 

Ich versuche, aus meiner Selbständigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf über Nutzungsrechte mit den Kunden zu sprechen. Aber ich habe immer Angst, dass ich keinen Auftrag deswegen bekomme.

 

Nachvergütung, Herausgabe offener Dateien

 

Ich gestalte ein CD, aber nach paar Jahren arbeitet ein anderer Grafiker für den Kunden – mit dem gleichen CD, das ich damals gemacht habe. Ist dann Nachvergütung möglich?

 

Oft soll ein Auftrag so schnell erledigt werden, dass keine Zeit für langwierige Bedarfsermittlung vorab vorhanden ist. Oft ist das kompliziert (vor allem, wenn man damit wenig Erfahrung hat), einen angepassten Nutzungsumfang zu errechnen. Dafür ist ja Vorlauf nötig. Wie kann ich den rechtfertigen, oder soll man in diesem Fall nachberechnen?

 

Eine Frage zur Herausgabe offener Daten: Hat der Kunde einen Anspruch darauf? Und kann ich als Designer bei der Nutzung Umgestaltung einschränken z.B. durch ein Design Manual?

 

Leasing, Abonnement

 

Gibt es kluge Design-Abo-Modelle?

 

Nutzungshonorare als Leasing Modell?

 

Unterstützung durch die AGD

 

Gibt es Vorlagen von der AGD für die Verträge, oder wie komme ich zu diesen Dokumenten?

 

Gibt es die Möglichkeit, mit Victoria ein Einzelgespräch bezüglich dem Thema zu bekommen?

 

 

Und als kleine Zugabe noch die Antwort auf folgende Frage:

Gibt es den AGD Vergütungstarifvertrag Design in Printform noch?
Nein. Design ändert sich so schnell, dass wir in der Lage sein wollen, den Inhalt des VTV Design kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das geht am besten bei einer digitalen Form. Hier können sich Nutzer:innen für den schnellen Zugriff Merkzettel erstellen, auf denen sie die Designbausteine »parken«, die sie für ihre eigenen Kalkulationen brauchen. Wie das geht und die vielen anderen Funktionen, erfahrt ihr in den Tutorials zum VTV Design auf unserem YouTube-Kanal.

Wir danken euch für eure ungeteilte Aufmerksamkeit! Sofern ihr weitere Gedanken und Fragen dazu habt, schreibt sie gern in die Kommentare – AGD-Mitglieder können sich für eine individuelle Beratung bekanntlich jederzeit an uns wenden.

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