Kinder, lasst uns mal wieder über die Bild-Kunst reden!

Im ausklingenden Jahr gibt die VG Bild-Kunst mit diversen Gremiensitzungen nochmal so richtig Vollgas. Aus der ganztätigen Verwaltungsratssitzung und aus diversen zum Vertei­lungs­plan geführten Fachsitzungen versuchen wir die wesentlichen Punkte wiederzugeben.

Aus den vorweihnachtlichen Gremiensitzungen der VG Bild-Kunst

Verwaltungsratssitzung am 27.11.2024 in Berlin

Zum ersten Mal hat die Geschäftsleitung die normalerweise im Frühjahr stattfindende Ver­waltungsratssitzung in den November vorverlegt.

Wie in den Vorjahren berichtete der Geschäftsführer, Dr. Urban Pappi, über die Arbeiten an der Umstellung des Abrechnungssystems. Hierbei handelt es sich nicht um unwesentliche Interna der Geschäftsstelle, sondern um die technische Grundlage, die gerechte Verteilung von jährlich 60 Millionen Euro in die Praxis umzusetzen. Wenn alles gut läuft, hofft die Ge­schäftsleitung, im kommenden Jahr das alte Abrechnungssystem komplett ablösen und dann wieder pünktlich auszahlen zu können.

Die sonst so prominente Plattformlizenz schaffte es diese Mal nur zu einem Berichtspunkt – der es aber in sich hat. Neben Meta, Snapchat, Tik Tok, YouTube, Pinterest hat die Bild-Kunst 31 weitere Dienste im Blick. Gegen Meta hat sie bereits ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Damit Zahlungsansprüche nicht verjähren, werden bis zum Jahresende diverse Verfahren folgen müssen.

Fehlen darf natürlich nicht die generative künstliche Intelligenz. Mit den nächsten Meldun­gen werden die Urheber_innen eine Erklärung abgeben müssen, nach der die von ihnen ge­meldeten Bilder nicht „ausschließlich“ auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz beruhen. Hier­von abzugrenzen ist der Einsatz von KI als reines Werkzeug. Da selbst Bildbearbeitungs­pro­gramme neuerdings erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten anbieten, wird kein Weg an der Erstellung eines Kriterienkatalogs vorbeiführen. Unbeantwortet geblieben ist die Frage, wer diesen aufstellen wird.

Fachsitzungen zur Evaluation der Verteilungsplanreform

Im Orbit der Verwaltungsratssitzung bewegten sich auch diverse Fachsitzungen. Anlass gibt der vor wenigen Jahren reformierte Verteilungsplan, der zunächst für zwei Jahre beschlossen worden war und im kommenden Jahr verlängert werden müsste. Bei der Gelegenheit werden vor allem die Meldungen von Pauschalhonoraren auf den Prüfstand gestellt. In diesem Zu­sammenhang taucht immer wieder die Frage auf, welche Teile eines Honorars gemeldet werden dürfen und welche nicht. Es steht der Verdacht im Raum, dass das von einigen Kol­legen_innen recht locker gehandhabt wird, was zulasten der ehrlichen Rechtein­haber_innen geht. Natürlich sollte auch geklärt werden, ob die Ausschüttungen in den letz­ten Jahren an­gestiegen oder gesunken sind. Hierzu freut sich die AGD über Rückmeldungen von Desig­ner_innen und steht gerne für offene Fragen zur Verfügung.

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