Workshop Designrecht 01 – „Schutzrechte der Designenden“

Workshop Designrecht 01 – „Schutzrechte der Designenden“

Zu oft sehen sich Designende als Urheber:innen, obwohl dies von Einzelfall zu Einzelfall rechtlich zu klären ist. Anstatt sich blindlinks auf das Urheberrecht zu verlassen, gibt es alternative Schutzmöglichkeiten.

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Schutzrechte können die Verhandlungspositionen der gegenüber den Kunden erheblich stärken. Gleichwohl gehen Designer:innen etwas zu schnell bei ihren Arbeiten von einem Urheberrechtsschutz aus, was nicht so pauschal bejaht werden kann. Bestehen Zweifel, sollte man alternative Schutzrechte überdenken, wozu entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind.


Zielgruppe:

Studierende vor dem Bachelor-Abschluss (ab 5tes Semester?)

Methoden:

Input und gemeinsame Erarbeitung konkreter Fallanforderungen (insbesondere Bestimmung der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe; Anmeldung beim Designregister; Formulierung einer kurzen Lizenzvereinbarung; Erstellung eines Ideenschutzvertrages; Auswahl des passenden Wahrnehmungsvertrags bei der VG Bild-Kunst.)

Max. Teilnehmendenzahl:

20

Dauer des Workshops:

4 bis 6 Stunden (längerer Zeitrahmen enthält mehr praktische Aufgaben)


Dabei geht es um Antworten auf Fragen wie:

  • Wann genießen Designs Urheberrechtsschutz?
  • Kann ich mich gegen eine Veränderung meines Designs wehren?
  • Wie kann ich das Urheberrecht proaktiv bei einem Kunden einsetzen, der von Urheberrecht möglichst nichts hören möchte?
  • Was muss ich bei der Einräumung von Nutzungsrechten beachten?
  • Was muss ich beim Einsatz von KI-Anwendungen beachten?
  • Lohnt sich eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst; was muss ich dort melden?
  • Welche alternativen Schutzvorkehrungen kann ich treffen?

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Learnings

Die Teilnehmenden lernen, wann ihre Designs urheberrechtlich geschützt sind, wann sie alternative Schutzrechte benötigen und wie sie diese gegenüber ihren Kunden einsetzen können.

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