Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um beispielsweise laufende Verpflichtungen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen.
Bei der Frage ist damit die Höhe der anfallenden Kosten/Zahlungen ab 11. März 2020 anzugeben, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie ohne zusätzliche Eigen- oder Fremdmittel nicht mehr beglichen werden können. Berechnet auf drei Monate.
Der Engpass, der bis hin zu einer existenzbedrohlichen Lage führt, muss dabei unmittelbar auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Das bedeutet, unter normalen Umständen (ohne Corona-Pandemie und deren Auswirkungen) hätte sich für die Designerin aufgrund der aktuellen Verpflichtungen kein Liquiditätsengpass ergeben. Um dies versichern zu können, können beispielsweise Vorjahresumsätze mit aktuellen Umsätzen verglichen und probeweise berechnet werden, ob sich bei gleichen Bedingungen wie im Vorjahr kein Engpass ergeben hätte.
Falls bereits sonstige staatliche (insbesondere des Bundes) oder europäischen Hilfe beantragt wurden, sind diese ggf. in die Berechnung des Liquiditätsengpasses einzubeziehen.