Wie berechne ich meinen Anspruch?

Um den Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 zugrunde gelegt (Referenzmonatsumsatz). Der Referenzumsatz ist das Siebenfache dieses Referenzmonatsumsatzes. Hier findet ihr Beispielrechnungen.

 

Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden – also dann, wenn die konkreten Umsatzbußen während der Laufzeit noch nicht feststehen. Läuft das Geschäft besser und der Umsatz liegt höher als erwartet, muss man die Vorschusszahlungen anteilig zurückzahlen.

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