Wer gilt als antragsberechtigtes Unternehmen?

Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbstständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist und zum Stichtag 31. Dezember 2020 zumindest einen Beschäftigten (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte.

 

 

Ausgeschlossen von der Beantragung sind Unternehmen, die:

 

  • nicht beim deutschen Finanzamt geführt werden
  • ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte nicht in Deutschland haben
  • bereits zum 31.12.2019 wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten
  • nach dem 30. April 2020 gegründet wurden
  • Freiberufler oder Soloselbstständige im Nebenerwerb