Wer bekommt die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe?

Grundsätzlich gilt: Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats. Gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.

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