Es läuft das übliche Verfahren über das jeweils zuständige Jobcenter. Folgende Änderungen sind zur vorübergehenden Erleichterung des Zugangs zur Grundsicherung vorgenommen worden:
Der Gesetzgeber plant, vorübergehend den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern. So sollen in den ersten sechs Monaten des Bezugs von Grundsicherung die Kosten für Miete, Nebenkosten mit Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Dies soll für Grundsicherungsanträge gelten, die ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 gestellt werden. https://bit.ly/33PiQQZ.