Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten.
Was das beinhaltet findet man hier unter dem Punkt 2.4.
Kosten des privaten Lebensunterhalts und Unternehmerlohn werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt.
Unternehmensinhabern, Freiberuflern und Soloselbständigen wurde der Zugang zur Grundsicherung (SGB II), vereinfacht. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.