Wann kann ich die Hilfen beantragen?

Die Überbrückungshilfe III, zu der die Neustarthilfe gehört, soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Anträge können allerdings wegen nötiger Abstimmungen und Programmierungen erst einige Wochen nach dem Programmstart gestellt werden. Die Ministerien wollen dazu in den nächsten Wochen mehr Details mitteilen.

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