Was und wie und wann wird geprüft, ob und wenn ja, wieviel Soforthilfe mir zusteht?

Bei den Corona-Soforthilfen gilt die Ausnahmeregelung der nachträglichen Prüfung. Das heißt, den Antragstellern wird beim Antrag geglaubt, abgesichert wird dies mit der am Ende des Antrages abzugebenden Eidesstattlichen Erklärung.

Die nachträglichen Prüfungen werden Stichproben sein. Momentan gehen wir davon aus, dass sie frühestens im Oktober 2020 beginnen. Zuviel gezahltes Geld muss dann erstattet werden.

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