Was sind nicht rückzahlbare, steuerbare Zuschüsse?

Diese Zuschüsse, bei Corona »Soforthilfen« genannt, müssen anders als ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden, unterliegen jedoch – je nach Gesamteinkommen im Jahr 2020 – der Einkommenssteuerpflicht., sprich, ggf. muss 2021 der Zuschuss als Einkommen versteuert werden.

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