Reicht Umsatzeinbruch für die Beantragung?

Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall alleine ist kein Liquiditätsengpass. Liquiditätsengpass ist auch mehr als der entgangene Gewinn. Der Designer muss dadurch – und alleine infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie – in eine für ihn existenzbedrohliche Wirtschaftslage gekommen sein, in der er laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die Höhe des Liquiditätsengpasses ist konkret zu beziffern. Anträge mit Angaben wie beispielsweise „noch nicht absehbar“ können nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden.

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