Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe sollt Ihr verfügbares liquides Privatvermögen einsetzen, ansonsten liegt kein Liquiditätsengpass vor.
Nicht anzurechnen sind dabei aber beispielsweise langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für einen angemessenen Lebensunterhalt benötigt werden.