Es muss lediglich der Antrag vollständig ausgefüllt werden. Belege müssen nicht eingereicht werden.
Bitte bewahrt aber die zugrundeliegenden Informationen zu Eurer Berechnung bei Euren Antragsunterlagen bis zum Ablauf der Verjährungsfristen eines gegebenenfalls erhaltenen Bewilligungsbescheides auf. Eine möglicherweise spätere Überprüfung der Berechnung wird nicht ausgeschlossen.