Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 können die Überbrückungshilfe III beantragen.
Voraussetzung sind coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über prüfende Dritte.
Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. (siehe unten)