Kann ich sowohl die Soforthilfe vom Bund als auch die meines Bundeslandes beantragen?

Ja, das geht grundsätzlich, aber der Förderhöchstbetrag (maximal 9.000 bzw. 15.000 EUR abhängig von der Beschäftigtenzahl) darf nicht überschritten werden. Beantrage ich also in Bayern 5.000 EUR, und diese werden bewilligt, kann ich vom Bund maximal weitere 4.000 EUR bekommen. Sollte der Höchstbetrag überschritten werden, muss der Überschuss zurückgezahlt werden.

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