Kann ich Nutzungsrechte für ein Bild berechnen, wo ich das Bildkonzept gemacht habe, aber ein weiterer Dienstleister die finale Umsetzung (nach meiner Entwurfs-Vorlage) umgesetzt hat?

Exakt dafür berechnet man die Nutzungsrechte. Die Umsetzungsarbeit hingegen ist gar nicht relevant für die Ermittlung der angemessenen Nutzungsvergütung.