Grundsätzlich können Verträge sogar mündlich geschlossen werden. Die ganzen schriftlichen Erfordernisse ergeben sich ja nur als Absicherung, wenn irgendetwas nicht läuft, wie geplant. Insofern ist auch ein bestätigtes Angebot ein Vertrag. Ob es sich dabei um einen Werkvertrag handelt, hängt von der Leistung ab, die im bestätigten Angebot steht. Geht es dabei um die Erstellung von Designkonzepten und Entwürfen sowie den unmittelbar dazugehörigen Arbeiten, kann man von einem Werkvertrag reden. Denn wie der Name schon nahelegt, regelt der Werkvertrag die Erbringung eines Werkes. Das heißt, der Vertrag ist erst dann vollständig erfüllt, wenn das Werk in seiner endgültigen Fassung abgeliefert und abgenommen ist.