Nein, eben nicht. Darum geht es bei der nutzungsbasierten Vergütung. Sie kann auch angewendet werden, wenn das Werk nicht urheberrechtlich geschützt ist und Nutzungsrechte nach der »reinen Lehre« nicht eingeräumt werden können.
Nein, eben nicht. Darum geht es bei der nutzungsbasierten Vergütung. Sie kann auch angewendet werden, wenn das Werk nicht urheberrechtlich geschützt ist und Nutzungsrechte nach der »reinen Lehre« nicht eingeräumt werden können.